NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Gutachter: Polizist kann sich nicht erinnern

Der Polizist Martin Arnold erlitt beim Mord an seiner Streifenpartnerin Michèle Kiesewetter in Heilbronn einen Kopfschuss – und überlebte. Mit seiner Hilfe entstand ein Phantombild. Aber was ist dieses Bild wert?
Stuttgart - Jetzt sind es also doch wieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die in Heilbronn auf die Polizisten Michèle Kiesewetter und Martin Arnold schossen. Das Meinungsbild im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags hängt immer auch davon ab, welche Zeugen mit welcher Überzeugungskraft gerade aussagen. Was nachvollziehbar und womöglich gar nicht von Übel ist, weil die kleineren und größeren Schwenks zeigt, dass sich die Abgeordneten um Verstehen bemühen und nicht sowieso schon alles vorher wissen.
Die Täterschaft der mutmaßlichen Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt ist nicht gänzlich unumstritten. Zwar geht die Generalbundesanwaltschaft davon aus, dass die beiden auf der Heilbronner Theresienwiese Michèle Kiesewetter mit einem Kopfschuss töteten und Martin Arnold auf dieselbe Weise schwer verletzten. Schließlich wurden bei Mundlos und Böhnhardt unter anderem die Dienstwaffen der beiden Polizisten gefunden. Außerdem eine wohl Mundlos zuzuordnende Jogginghose, die Blutspritzer aufweist, welche von Kiesewetter stammen.
Aussage unter Hypnose
Doch die These wird immer wieder in Frage gestellt. Zum Beispiel durch Aussagen des überlebenden Polizisten Arnold, auf den sogar ein Phantombild zurückgeht. Wen auch immer dieses Bild zeigt, Mundlos oder Böhnhardt sind es jedenfalls nicht. Zunächst hatte sich Arnold des Tatablaufs auf der Heilbronner Theresienwiese nicht entsinnen können, dann aber das Geschehen Stück für Stück rekonstruiert. Er ließ sich sogar unter Hypnose setzen, um die verschütteten Erinnerungen wieder auszugraben. Am Ende glaubte er, einen der Täter wahrgenommen haben, wie er sich dem Dienstwagen näherte. Wären Arnolds Erinnerung korrekt, hätte dies eine beträchtliche Sprengkraft. Mundlos und Böhnhardt hätten dann nicht über nur ein Unterstützerumfeld verfügt, sondern noch immer unentdeckte Mittäter. Die Frage ist nur: Wie weit trägt die Erinnerung des Anschlagopfers Arnold?
Nirgendwohin, meint der seinerzeit ermittlungsleitende Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras. Er hatte der Polizei die Veröffentlichung des mit Hilfe Arnolds angefertigten Phantombilds verweigert. Begründung: Eine Veröffentlichung sei rechtlich nur dann zulässig, wenn das Phantombild „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Beschuldigten zeigte“. Der Staatsanwalt aber hielt es für unmöglich, dass sich Arnold nach einem Kopfschuss noch erinnern könne. Ohne Wissen der Polizei bestellte der Staatsanwalt damals Arnold ein. Der bekannte sich zu seinen Aussagen zum Tatablauf, wollte aber auf keinen Fall eine Veröffentlichung des Phantombilds, weil ihn das in Gefahr brächte: die Täter seien ja noch auf freiem Fuß. Nach dem Gespräch indes revidierte Arnold seine Angaben zur Tat. Und Staatsanwalt Meyer-Manoras beauftrage den Nervenarzt Thomas Heinrich mit einem Gutachten – nicht ohne ihm mitzuteilen, was er von der Sache hielt.
Das Gehirn schaltet sich aus
Heinrich, Chefarzt am Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg, folgte nach einem zweistündigen Gespräch mit dem Polizisten Arnold dem Befund des Staatsanwalts. In der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses sagte er über Arnold: „Ich bin der Ansicht, dass er sich nicht erinnern kann und sich auch nie mehr wird erinnern können.“ Das Gehirn sei durch die Schussverletzung organisch so schwer verletzt worden, dass es das Geschehen gar nicht abzuspeichern vermochte. In anderen Worten: Was Arnold in den Minuten des Tatgeschehens erlebte, kann nicht mehr abgerufen werden, weil die Informationen niemals im Gehirn abgelegt wurden. Heinrich sagte, der Polizist habe eine traumatische Kopfverletzung schwersten Grades erlitten. Ein Erinnerungsvermögen sei in solchen Fällen „extrem unwahrscheinlich“. Die Befragung unter Hypnose aber hält der Nervenarzt Heinrich für einen „Ausdruck der Verzweiflung“ seitens der Polizei, die nicht mehr weitergewusst habe.
Der Tübinger Rechtsmediziner Heinz-Dieter Wehner beurteilte die Sache ganz ähnlich. Bei einem Schuss ins Gehirn sei die Erinnerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Der Grund dafür sei, dass der Schuss eine große Druckwelle im Hirn ausgelöst habe. „Das Gehirn schaltet sich im Prinzip aus.“
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) bilanzierte, es gebe keine berechtigten Zweifel, dass sich Arnold nicht an die Tat erinnern kann.
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