Wolf Hammann hat als ehemaliger Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg vor dem NSU-Untersuchungsausschus ausgesagt.

Stuttgart - Glatzenschneiden im Schlaf, ausländerfeindliche Äußerungen, Mitgliedschaft im Ku Klux Klan und „Heil Hitler“-Begrüßungen - wie rechtsextrem ist die baden-württembergische Polizei? Im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags stellte sich der ehemalige Polizeipräsident Wolf Hammann klar hinter die von 2009 bis 2013 von ihm geführte „Bürgerpolizei“. „Ich habe die feste Überzeugung und Hoffnung, dass es in der Polizei keinen strukturellen Rassismus gibt - das wäre furchtbar“, sagte der derzeitige Amtsleiter im Integrationsministerium am Freitag in Stuttgart. Der Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) relativierte diese Sicht. Die Fälle stimmten ihn zumindest nachdenklich.

 

Aber auch Hammann sprach von seiner Überraschung, als ihm bei einer Umfrage nach Bekanntwerden der Mitgliedschaft zweier Beamter im rassistischen Geheimbund Ku Klux Klan (KKK) insgesamt 25 rechtsextreme Vorkommnisse in zehn Jahren gemeldet worden seien. „Das hätte ich mir nicht denken können.“ Die SPD-Obfrau im ehemaligen Untersuchungsausschuss des Bundestages, Eva Högl, hatte von einem strukturellen Rassismus in der Polizei gesprochen. Der Ausschuss untersucht die Bezüge des NSU nach Baden-Württemberg und mögliches Behördenversagen im Südwesten.

Es soll einen Spitzel gegeben haben

Zugleich wurde aus Äußerungen eines ehemaligen Mitarbeiters des Landesverfassungsschutzes klar, dass der KKK-Gründer Achim S. Vertrauensperson des Geheimdienstes war. Vermutlich war das ehemalige NPD-Mitglied bis zum „Abschalten“ Ende 2000, dem Gründungsjahr des KKK in Schwäbisch Hall, in der rechtsextremen Szene eingesetzt. Zudem berichtete er, dass es im Landesamt für Verfassungsschutz einen Spitzel gab, der den heute in den USA lebenden Achim S. über die Überwachung informiert hatte. Diesen habe man „auf den Stuhl gesetzt“ und auf die vom Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelte Auskunft angesprochen. „Er hat sein Köfferchen gepackt und ist gegangen.“

Vor dem Ausschuss spielte auch die mehr als zögerliche Ahndung der Verirrung der beiden KKK-Mitglieder aus der Polizei eine Rolle. Auch Hammann kritisierte, dass es nach dem Bekanntwerden der Mitgliedschaft der Beamten im Sommer 2002 bis Ende November 2005 gedauert habe, bis reagiert wurde - dies allerdings nicht einmal mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen, sondern mit einer Rüge und einem Verweis.

Der gerügte Beamte war kurz darauf zum Gruppenführer befördert worden. In dieser Funktion war er auch am 25. April 2007 in Heilbronn, als dort die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen und ihr Kollege schwer verletzt worden waren. Die Bundesanwaltschaft schreibt den Mord wie neun andere Morde an Migranten dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zu.

Hammann hatte kein Verständnis

Für die milden Sanktionen hatte Hammann weder Verständnis noch Erklärungen. Als Konsequenz aus dem gesamten Komplex habe er auf eine noch sensiblere Auswahl von Polizeianwärtern und Aufklärung in Aus- und Fortbildung von Polizisten Wert gelegt. Eine gefestigte Persönlichkeit sei unverzichtbar. „Denn unsere Polizei bewegt sich eher im Untergeschoss der Gesellschaft als im Penthouse“. Auch dürfe falsch verstandener Teamgeist nicht dazu führen, dass Verstöße unter den Teppich gekehrt würden.

„Radikale und Dumme haben in der Polizei nichts verloren“, resümierte Hammann. Außerdem habe er darauf gedrungen, dass für disziplinarrechtliche Maßnahmen genügend Kapazität bereitgestellt werde, um sie zeitnah zu erlassen. Die „Selbstreinigung“ in der „Polizei“ sei wichtig.

Ein ehemaliger Staatsschutzbeamter aus Schwäbisch Hall berichtete von seiner Präventionsarbeit mit Achim S. Dieser habe ihm weismachen wollen, dass der nicht verbotene KKK nichts anderes sei als ein „Fischzuchtverein“.