In Nürnberg soll ein 31 Jahre alter Mann Opfer eines verbotenen Autorennens in der Innenstadt geworden sein. Der Fußgänger wurde auf dem Gehweg von einem 23-Jährigen totgefahren. Der Autofahrer sitzt nun in Haft.

Ein 23 Jahre alter Autofahrer soll bei einem illegalen Rennen in Nürnberg einen Fußgänger totgefahren haben. Gegen den 23 Jahre alten Mann wurde am Montag Haftbefehl wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie wegen Unfallflucht erlassen.

 

Der Mann hatte in der Nacht zum Sonntag in der Innenstadt von Nürnberg die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, war auf den Gehweg gefahren und hatte dort einen 31 Jahre alten Mann erfasst. Der Fußgänger starb noch vor Ort, während der Autofahrer davonfuhr. Am Sonntagabend stellte sich der 23-Jährige dann der Polizei und kam zunächst in Polizeigewahrsam. Sein bei dem Unfall beschädigtes Fahrzeug wurde sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen ergaben dann den Verdacht, dass sich der Autofahrer ein Rennen mit einem zweiten Fahrer geliefert hatte. Beide Wagen sollen zu schnell durch die Stadt gefahren sein. Auch der zweite Fahrer flüchtete und ist bislang noch unbekannt. Wie schnell die Fahrzeuge genau waren, ist nicht bekannt.

Die Ermittler sichten nun auch umfangreiches Videomaterial

Zunächst hatte die Polizei nur vermutet, dass es sich um ein illegales Rennen gehandelt haben könnte. „Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen. Wir müssen erst einmal alle Informationen sammeln“, hatte eine Polizeisprecherin gesagt. Die Ermittler sichten nun auch umfangreiches Videomaterial, das mit dem Unfall in Verbindung stehen könnte. „Hiervon erhoffen sie sich neben der Klärung der genauen Unfallursache auch weitere Hinweise zu dem bislang noch unbekannten zweiten Fahrzeug“, berichtete die Polizei.

Seit Herbst 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Rennen hatte der Gesetzgeber damals einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Nach dem neuen Gesetz drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, wenn ein Mensch durch die Raserei stirbt.