Nürnberger Prozesse Gerechtigkeit ohne Gesetz

Die prominentesten Nazis auf der Anklagebank: Hermann Göring und Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß (rechts). Foto: imago images/ITAR-TASS

Vor 80 Jahren begann in Nürnberg ein monströses Tribunal: Die Siegermächte machten führenden Nazis den Prozess – ein umstrittenes Verfahren, das zum Modellfall wurde.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Als Hitler und die Seinen besiegt waren, blieb eine zentrale Frage: Wie werden deren Verbrechen geahndet? Den Alliierten blieben drei Möglichkeiten, die US-Kriegsminister Henry Stimson wie folgt umschrieb: „Eine Freilassung der Gefangenen war undenkbar, denn dies hätte wie ein Eingeständnis gewirkt, dass kein Verbrechen stattgefunden habe. Eine summarische Bestrafung hätte kurzfristig emotionale Bedürfnisse befriedigt. Die moralische Position der Siegermächte wäre aber beschädigt worden, wenn man sich der Methoden der Nationalsozialisten bedient hätte. Wir haben uns deshalb für den dritten Weg entschieden und die Verbrecher vor ein Gericht gestellt.“

 

Für dieses Gericht gab es keine Regeln. Es musste erst erfunden werden. Am 20. November 1945 begann in Nürnberg ein bis dahin beispiellos monströser Prozess gegen die „Hauptkriegsverbrecher“. Ein knappes Jahr später wurden zehn der 24 Angeklagten hingerichtet. Es folgten zwölf weitere Prozesse. Die Verfahren in Nürnberg wurden zu einem Muster für den 2002 installierten Internationalen Strafgerichtshof.

Wie kam es zu den Prozessen?

Der britische Premierminister Winston Churchill und US-Präsident Franklin D. Roosevelt hatten schon im Oktober 1941 erklärt, dass die Ahndung der Nazi-Verbrechen zu ihren vorrangigen Kriegszielen zähle. 1943 schufen sie die United Nations War Crime Commission, die Beweise für Kriegsverbrechen sammeln sollte. Jedoch verfügten „weder die Westmächte noch die Sowjetunion über einen langfristigen Plan, wie nach dem angestrebten Sieg über Deutschland mit den verantwortlichen Haupttätern verfahren werden sollte“, so die Historikerin Annette Weinke aus Jena.

Der Sowjetdiktator Stalin wollte stellvertretend 50 000 deutsche Offiziere liquidieren. Im August 1945 beschlossen die Alliierten mit dem Londoner Viermächte-Abkommen, „so bald wie möglich ein internationales Militärtribunal einzusetzen“, das über die führenden Nazis zu Gericht sitzen sollte.

Eröffnungssitzung im Gerichtssaal 600 Foto: dpa

Die Siegermächte bewegten sich damit in einem „rechtlichen Minenfeld“, wie der britische Historiker Ian Kershaw urteilt: „Für das Militärtribunal gab es weder einen Präzedenzfall noch eine gängige Rechtsprechung.“ Mit dem Mammutverfahren wurde das Rechtsprinzip ignoriert, wonach Verbrechen, für die es zum Zeitpunkt der Tat keine Gesetze gab, nicht rückwirkend bestraft werden dürfen („nulla poena sine lege“). In Deutschland machte das Wort von der „Siegerjustiz“ die Runde.

Nürnberg wurde aus eher pragmatischen Gründen Verhandlungsort: Der Justizpalast dort war im Krieg weitgehend unbeschädigt geblieben. Zudem gab es in Nürnberg eine große Haftanstalt, das Zellengefängnis. Nürnbergs unrühmliche Geschichte als Stadt der Reichsparteitage und Verkündungsort der Rassengesetze verliehen der Lokalität eine besondere symbolische Bedeutung. Der Prozess gegen die Nazi-Verbrecher fand im Gerichtssaal 600 des Justizpalastes statt.

Wer war in Nürnberg angeklagt?

Die wichtigsten Zielpersonen hatten sich bekanntlich durch Suizid der Verantwortung entzogen: Adolf Hitler, Joseph Goebbels und SS-Chef Heinrich Himmler, der beim Holocaust Regie führte. Bei der Auswahl der Angeklagten spielte eine nicht unwichtige Rolle, wer überhaupt greifbar war. Manche auf der Anklagebank seien „teilweise in die Rolle von Lückenbüßern“ geraten, schreibt die Historikerin Weinke. Bei der Auswahl der Angeklagten habe „die Gefahr einer gewissen Willkür“ geherrscht. Die Amerikaner waren der Ansicht, man müsse neben der Nazi-Prominenz auch Repräsentanten der willfährigen Wirtschaft und „als kriminell einzustufender Organisationen“ zur Rechenschaft ziehen. Letztlich wurden 24 Personen angeklagt. Unter ihnen waren Hitlers Minister Hermann Göring, Walther Funk, Johann von Ribbentrop, Albert Speer und Wilhelm Frick, sein Stellvertreter Rudolf Hess und sein kurzzeitiger Nachfolger Karl Dönitz sowie der Chef der Sicherheitspolizei, Ernst Kaltenbrunner, Reichsjugendführer Baldur von Schirach, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel und der Industrielle Gustav Krupp von Bohlen und Halbach.

Welche Strafen wurden verhängt?

An 218 Verhandlungstagen wurden 240 Zeugen gehört, mehr als 5000 Beweisdokumente vorgelegt und 300 000 Versicherungen an Eides statt zusammengetragen. Das Sitzungsprotokoll umfasst 16 000 Seiten. Die Anklageschrift nennt vier Delikte: erstens Verbrechen gegen den Frieden, das Kriegsrecht und die Humanität; zweitens die Planung, Vorbereitung und Entfesselung von Angriffskriegen; drittens Kriegsverbrechen gegen feindliche Soldaten oder Zivilisten in besetzten Gebieten; und schließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gettos und KZs.

Chefankläger Robert H. Jackson Foto: dpa

Im Falle des Angeklagten Martin Bormann, des ehemaligen Leiters der Parteikanzlei, wurde in Abwesenheit verhandelt. Später stellte sich heraus, dass er schon im Mai 1945 Suizid begangen hatte. Das Verfahren gegen den Unternehmer Krupp wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Von den verbliebenen 22 Angeklagten erhielt zwölf die Todesstrafe, drei wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Goebbels’ Helfershelfer Hans Fritzsche, den Diplomaten und früheren Vizekanzler Franz von Papen sowie Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht sprach das Gericht frei.

Zehn der zwölf Todeskandidaten wurden am 15. Oktober 1946 gehängt. Augenzeugen der Hinrichtung waren acht Journalisten, zwei deutsche Behördenvertreter und einige Ärzte. Göring hatte sich tags zuvor durch Suizid der Hinrichtung entzogen.

Wie wird das Tribunal beurteilt?

Der Schriftsteller Alfred Döblin war einer von 240 Reportern, die über den Nürnberger Prozess berichten haben. „Es geht bei der Wiederaufrichtung des Rechts in Nürnberg um die Wiederherstellung der Menschheit“, schrieb er. Erstmals in der Geschichte mussten sich damals die Schlüsselfiguren millionenfachen Leides vor Gericht verantworten. „Vor Gericht stehen auch wir selbst als Volk und Untertanen“, so hieß es in einem Leitartikel von Karl Ackermann, Herausgeber der Stuttgarter Zeitung.

Der Historiker Heinrich August Winkler wertet Nürnberg als „Durchbruch zu einem neuen Völkerrecht“. Er bemängelt jedoch rechtsstaatliche Defizite. Für seine Kollegin Annette Weinke „wiegen die vielen Einwände eher wie Schönheitsfehler“. Winkler kommt jedenfalls zu folgendem Schluss: „Die Verwerflichkeit der Taten, die in Nürnberg abgeurteilt wurden, war so groß, dass das Rechtsgefühl ungleich stärker verletzt worden wäre, wenn diese Verbrechen keine Sühne gefunden hätten.“

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