Der Verband akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts mehrheitlich – trotz mancher politischer Bedenken. In der Anlage bei Großbettlingen sollen jährlich etwa 45 000 Tonnen Essensreste vergoren werden.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Nürtingen - Nach einer längeren Debatte haben am Mittwoch 54 von 66 Regionalräten genau so entschieden, wie es die Geschäftsstelle der Region vorgeschlagen hat: Der Verband Region Stuttgart (VRS) wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 5. Februar 2013, nach dem eine Biogasanlage im Großbettlinger Gatter auf Nürtinger Markung zulässig sei, akzeptieren. Eine Berufung wird es nicht geben. Damit ist eine hohe Hürde für die Verwirklichung der Anlage ausgeräumt. Die Stadtwerke Nürtingen wollen mit der Firma Refood eine Anlage bauen, in der jährlich 45 000 Tonnen Essensreste vergoren werden. Der VRS hatte aus Gründen des Landschaftsschutzes den Standort abgelehnt.

 

Thomas Kiwitt, der technische Direktor des Verbandes Region Stuttgart, nannte gestern drei Gründe, die gegen eine Berufung sprächen. Erstens gebe es das Risiko, dass die nächste Instanz nicht nur für den Nürtinger Einzelfall, sondern grundsätzlich die Planungsrechte der Region beschränke. Zweitens würde sich das Verfahren in die Länge ziehen, was niemandem nutze. Und drittens habe das Gericht die Entscheidung als „Härtefall“ deklariert, so dass in der Berufung nicht mit einer anderen Entscheidung zu rechnen sei.

Linke und Republikaner stimmen für Berufung

So eindeutig wie der Beschluss war die Diskussion zuvor aber mitnichten. Denn in mehreren Fraktionen stimmte man uneinheitlich ab – bei der CDU waren zum Beispiel sieben Regionalräte für die Berufung, zehn dagegen. Man müsse für Klarheit sorgen, welche Kompetenzen die Region letztlich habe, begründete der CDU-Regionalrat Udo Goldmann die Ansicht jener, die die nächste Instanz anrufen wollten; das Gericht habe da manches in Zweifel gezogen. Auch in der SPD hätten viele Regionalräte die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen können, hob Matthias Hahn hervor. Der Erfolg einer Berufung sei aber ungewiss, weshalb die SPD geschlossen der Geschäftsstelle folgte. Bei den Grünen gab es eine Stimme für die Berufung.

Andreas Hesky, der Vorsitzende der Freien Wähler, betonte ebenfalls: „Wir hätten uns vorstellen können weiterzumachen.“ Und zwar ebenso wie die CDU aus grundsätzlichen Erwägungen. Hesky nahm aber zur Kenntnis, woher der Wind wehe: Das Gericht habe der Region „ins Stammbuch geschrieben, dass sich die Belange des Landschaftsschutzes der Erzeugung regenerativer Energien unterzuordnen“ habe. Die Regionalräte von Linke und Republikanern plädierten für die Berufung. Christoph Ozasek (Linke) sprach von einer Biogasfabrik, die unter einer ökologischen Tarnkappe nur dem Profit diene.

Kai Buschmann von der FDP zeigte sich dagegen mit dem Urteil sehr zufrieden: Die Energiewende müsse auch in den geschützten Grünzügen stattfinden können; das habe das Gericht jetzt klargestellt.