Eine Brücke über den Humpfenbach verbindet das Roßdorf mit einer Kleingärtneranlage. Der Bauhof hat das Bauwerk ohne Genehmigung des Landratsamts erstellt. Der Landesnaturschutzverband fordert den Abriss.
Nürtingen - Schon seit längerem ist eine Fußgängerbrücke über den Humpfenbach Karl-Heinz Frey ein Dorn im Auge. Laut dem Naturschützer hat die Stadt das gemauerte und mit einer Betonplatte versehene sowie mit einem Metallgeländer gesicherte Bauwerk in dem Waldbiotop unterhalb des Nürtinger Stadtteils Roßdorf illegal gebaut. „Die Brücke muss entfernt werden, die darf hier nicht sein“, sagt Frey. Sie ist die Verlängerung eines Trampelpfads, über den man vom Roßdorf zu einer in Richtung der Enzenhardtsiedlung gelegenen Kleingärtneranlage kommt.
„Durch diese Brücke wird der Trampelpfad sehr stark zum Benutzen angeregt, was dem Waldschutzgebiet nicht zuträglich ist“, kritisiert Frey. Laut dem früheren Sprecher des Landesnaturschutzverbands ist das Waldbiotop ohnehin schon „übererschlossen“.
Brücke ist in dieser Form nicht genehmigungsfähig
Im Juli 2012 bereits hat es einen Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts, der Stadt Nürtingen, der Forstbehörde und des Landesnaturschutzverbands gegeben. Laut einem Aktenvermerk waren sich die Fachbehörden hernach darin einig, „dass die Brücke in der ausgeführten Form nicht genehmigungsfähig ist, weil der sich anschließende Trampelpfad im Waldbiotop unerwünscht und für die Spaziergänger nicht erforderlich ist und der Forst diesen lieber zuwachsen ließe“. Ergebnis des Treffens laut Aktenvermerk: „Es wurde vereinbart, dass die Vertreter der Fachbehörden eine Stellungnahme abgeben und danach die Aufforderung zur Beseitigung der Brücke an die Stadt Nürtingen erfolgt.“
Doch passiert ist nichts. Wie Matthias Berg, der stellvertretende Esslinger Landrat, auf Nachfrage erklärt, hat die Behörde Nürtingen bisher nicht zum Abriss aufgefordert. Der Grund hierfür liege in der Reform des zum 1. Januar in Kraft getretenen baden-württembergischen Wassergesetzes. Über längere Zeit sei unklar gewesen, wie die Zuständigkeiten zwischen Städten, Landratsämtern und Regierungspräsidien künftig verteilt würden. Nachdem nun klar sei, dass im Fall der Brücke über den Humpfenbach wie gehabt das Landratsamt für die wasserrechtliche Genehmigung zuständig sei, werde die Behörde der Stadt Nürtingen den Abrissbescheid aber demnächst schicken. Unabhängig von den Zuständigkeiten stellt Berg jedoch eines klar: „Aus fachlicher Sicht hätte die Brücke so nie gebaut werden dürfen.“
Stadt sieht keine dringende Notwendigkeit für Abbruch
„Momentan sehen wir keine dringende Notwendigkeit eines Abbruchs“, heißt es hingegen aus dem Nürtinger Technischen Rathaus. Seit Jahren werde die Brücke intensiv von Kleingärtnern aus dem Roßdorf genutzt. Vor einem möglichen Abriss müssten „auf jeden Fall vorab die Interessen aller Beteiligten nochmals abgewogen werden“.
Eine provisorische Überquerungsmöglichkeit hatte es offenbar schon vor 40 Jahren gegeben. In den 1990er Jahren baute die Stadt einen Holzsteg, der jedoch wiederholt Zielscheibe für Vandalismus gewesen sei. Die massive Brücke baute die Stadt dann im Jahr 2011. Wie hoch die Kosten damals waren, „ist leider aus heutiger Sicht nicht mehr zu sagen“, lautet die Auskunft des Rathauses. Karl-Heinz Frey argumentiert nicht nur aus Naturschutzgründen: „Schon wegen der Gleichbehandlung vor dem Gesetz kann ein illegal erstelltes Bauwerk nicht bestehen bleiben.“