Die erste Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 51-Jährigen wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Kammer ist davon überzeugt, dass er seine Wohnung angezündet und damit seine beiden Mieter in Todesgefahr gebracht hat.

Nürtingen/Stuttgart - Ein 51-Jähriger hat am frühen Morgen des 13. Juni vergangenen Jahres sein eigenes Haus in Nürtingen angezündet und damit seine beiden Mieter bewusst in Todesgefahr gebracht. Davon ist die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart überzeugt, weshalb sie den Mann zu sechs Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie schwerer Brandstiftung verurteilt hat. Der Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

 

Angeklagter schweigt beharrlich

Während der sechs Verhandlungstage hatte der Angeklagte beharrlich zu den Vorwürfen geschwiegen. Auch zu seinem Werdegang und seinen persönlichen Verhältnissen äußerte er sich vor Gericht nicht. Doch die Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Ute Baisch kam aufgrund der Beweislage und der Aussagen von Gutachtern und Zeugen zu der Überzeugung, dass der Mann die von ihm selbst bewohnte Wohnung in der ersten Etage des Hauses mutwillig in Brand gesetzt hat. An drei verschiedenen Stellen hat er laut einem Brandgutachten mit einem sogenannten Brandbeschleuniger – vermutlich mittels eines flüssigen Grillanzünders – in der von ihm bewohnten Wohnung im Nürtinger Teilort Neckarhausen das Feuer gelegt.

Danach soll er gegen 4.25 Uhr das Haus verlassen haben, um zur Arbeit zu gehen. Seine Mieter – eine Frau und ein Mann, die in den Wohnungen über und unter der des Angeklagten noch schliefen – soll er unbeeindruckt zurückgelassen und damit deren Tod billigend in Kauf genommen haben. Sie wurden von Anwohnern, die Rauch aus einem Fenster dringen sahen, glücklicherweise rechtzeitig geweckt und in Sicherheit gebracht. Durch die Flammen entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 150 000 Euro. Schnell hatte sich der Verdacht der Polizei auf den heute 51-Jährigen fokussiert. Unter anderem hatten die Ermittler wenige Stunden nach dem Brand angesengte Haare an dessen Unterarmen entdeckt.

Finanzielle Probleme als Motiv?

Als Motiv könnte die angespannte finanzielle Lage des Mannes in Betracht kommen. Seiner von ihm geschiedenen Frau war ein Zugewinnausgleich von 57 000 Euro zugebilligt worden. Als Lösung des Problems sah er zunächst nur den Verkauf des Hauses, das er aber unbedingt seiner Tochter vermachen wollte.

Laut einer psychiatrischen Sachverständigen ist der Mann voll schuldfähig. Er sei weder durch eine seelische Erkrankung noch durch eine Persönlichkeitsstörung oder durch eine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht beeinträchtigt.