Eine Mutter und ihr Sohn hatten sich dagegen gewehrt, dass der Schulbetrieb nur schrittweise wieder anläuft und, dass der Gymnasiast bei seiner Religionsausübung behindert sei. Der Fünftklässler sei dadurch in seiner seelischen und geistigen Entwicklung akut gefährdet.

Mannheim - Eine Mutter und ihr Sohn sind mit einem Eilantrag gegen das Land wegen Coronabeschränkungen für Schulen und Kirchen gescheitert. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am Dienstag mit. Die beiden Kläger müssten die Maßnahmen „wegen des hohen Gewichts des Gesundheitsschutzes“ hinnehmen. Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sahen die Richter nicht. Der Beschluss, der am Montag ergangen war, ist unanfechtbar. (Az. 1 S 1357/20).

 

„Nur ein Virus unter vielen“

Die Frau und der Gymnasiast hatten sich zum einen dagegen gewehrt, dass der Schulbetrieb nur schrittweise wieder anläuft. Der Fünftklässler sei dadurch in seiner seelischen und geistigen Entwicklung akut gefährdet. Auch sei das Coronavirus nur ein Virus unter vielen und schon daher die Schließung von Schulen nicht gerechtfertigt.

Zum anderen behinderten die für Gottesdienste angeordneten Vorsichtsmaßnahmen den Sohn, einen überzeugten Christen und Mitglied einer altkatholischen Gemeinde, bei seiner Religionsausübung. Das sei verfassungswidrig.