Die Arbeitsdirektorin verstößt gegen das Gesetz, aber der Aufsichtsrat belässt es bei einer Abmahnung. Wie wirkt das wohl auf die Beschäftigten der SSB, fragt StZ-Autor Jörg Nauke?

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart warnt in ihrer Dienstanweisung „Antikorruption“ die Beschäftigten eindringlich, sich nicht begünstigen zu lassen. Das ist so selbstverständlich wie der Hinweis, dass Vorgesetzte eine Vorbildfunktion haben. An der Spitze der Stuttgarter Straßenbahnen AG scheint das Prinzip nicht verinnerlicht worden zu sein. Wie wirkt das auf die Belegschaft und erst das Vorgehen ihres Betriebsratsvorsitzenden Platon Karipidis?