Ein Mann klagt gegen Frauenparkplätze, weil sie Frauen diskriminieren. Sollten wir nicht auch in Stuttgart besser darüber reden, wie der öffentliche Raum für Frauen sicherer wird, fragt StZ-Autorin Hilke Lorenz.
Stuttgart - Frauen und Männer sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. Die Gleichberechtigung ist ein sehr hohes Gut. Es ist lobenswert, sich für sie einzusetzen. Der Wert dieses Rechts lässt sich aus Autofahrersicht offenbar noch einmal steigern. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten vor 70 Jahren sicherlich nicht die Parkplatzsuche in der überfüllten Stuttgarter Innenstadt im Blick, als sie diesen wichtigen Verfassungsgrundsatz festschrieben. Nun ist es aber anders gekommen.
Nicht das Verfassungsgericht hat entschieden, wohl aber hat das Münchner Verwaltungsgericht ohne Urteil zu Ende gebracht. Da es keine Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung gibt, dürfen Kommunen durch ein solches gewissermaßen Fakeschild kein Geschlecht benachteiligen oder gar – pfui! – bevorzugen. Das Private ist politisch und die Parkplatzsuche sowieso.
Hoffentlich passt der SUV drauf
Aber sehen wir es doch einmal so: Sollte sich aus unserer Verfassung für benachteiligte Jurastudenten ein Anspruch auf einen Parkplatz ableiten lassen und sich das rumspricht, dann haben wir mit der Entscheidung wahrscheinlich doch gleich mehrere Verfassungspatrioten gewonnen. Was ist das für ein wunderbares Versprechen, wenn es einem zu Unrecht ins Abseits gerückte Geschlecht ein paar zusätzliche Parkmöglichkeiten beschert. Vorausgesetzt man steht früh genug auf und passt mit seinem SUV dann auch noch drauf.
Das muss man sich mal vorstellen: Wenn alle Stuttgarter im Genderwahn als Frauenparkplatz ausgewiesenen Stellplätzen nun auch Männern zur Verfügung stünden, die an Feinstaubalarm-freien Tagen einen Benziner und keinen schlechten Diesel fahren, eröffnet das dem benachteiligten, männlichen Autofahrer echt ganz neue Perspektiven der Freiheit.
Sicherheit oder Ökologie?
Wie wäre es dann mal mit der Diskussion, wem der (öffentliche) Raum gehört? Wie wäre es mit einem Gang vor Gericht, am besten angeführt vom gleichen um Gleichheit und Anti-Diskriminierung bemühten Jurastudenten, für das Recht auf gleiche Sicherheit in schlecht ausgeleuchteten Unterführungen oder entlegenen Bahnhöfen im Niemandsland? Sagen wir an der Endhaltestelle der U 12 in Remseck. Freiheit hat auch mit Bewegungsfreiheit bei Tag und in der Nacht zu tun. Über das letzte Stückchen Heimweg von der S-Bahn wird in der Mobilitätsdiskussion fast gar nicht gesprochen. Der unheimliche Heimweg ist für manche Frauen trotz Frauentaxi der entscheidende Grund, sich abends nicht ökologisch korrekt in die Bahn zu setzen. Diese Ungerechtigkeit sollte man echt mal juristisch prüfen lassen. Gerne auch mit Ortstermin. Es gäbe einiges zu sehen.