Die Liste für die OB-Wahl in Stuttgart ist nun komplett: Der Kreiswahlausschuss hat drei von 17 Bewerbungen abgewiesen. Ganz oben auf dem Stimmzettel steht Sebastian Turner.

Stuttgart - Jetzt steht fest, wie viele Kandidaten sich um die Nachfolge von Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) bewerben und in welcher Reihenfolge sie auf dem Stimmzettel stehen werden. Der Gemeindewahlausschuss hat am Dienstag in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Bewerber für die Wahl am 7. Oktober entschieden. Schuster tritt nach zwei Amtszeiten nicht mehr an.

 

Insgesamt 21 Bewerber hatten sich bis Fristende am 10. September beim Statistischen Amt gemeldet. Drei davon, Albert Seitzer, Mark Orts und Alexander Käck, musste der Wahlausschuss unter Vorsitz von Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer in Vertretung des urlaubsbedingt abwesenden Kreiswahlleiters, Ordnungsreferent Martin Schairer (CDU), abweisen. Ihnen fehlten die erforderlichen 250 Unterstützungsunterschriften von Stuttgarter Bürgern. Vier weitere Bewerbungen waren bereits vor Ablauf der Einreichungsfrist wieder zurückgenommen worden.

Neun der verbleibenden 14 Bewerber hatten ihre Bewerbungen bis zum Morgen des 23. Juli abgegeben, so dass sie als gleichzeitig abgegeben galten und so das Los über die Reihenfolge entscheiden musste. Glücksfee Fezer, die die formal trockene Sitzung mit humorvollen Bemerkungen aufzulockern versuchte, zog als erstes das Kärtchen mit dem Namen Sebastian Turner aus der gläsernen Urne. Prompt schallte es aus dem Publikum: „Wahlbetrug“, da der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz als Mitglied des Kreiswahlausschusses von Fezer zuvor aufgefordert worden war, die Namenskärtchen in die Loskugeln zu stecken. Auf den als „selbstständigen Unternehmer“ geführten Turner folgte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Fritz Kuhn – allerdings erst nach mehreren gescheiterten Versuchen Fezers, die Loskugel zu öffnen. „Sorry, ich hatte mir gerade noch die Hände gecremt“, entschuldigte sich die Beigeordnete bei den Anwesenden.

Auf Platz fünf landete der SÖS-Bewerber Hannes Rockenbauch, auf Rang acht des Stimmzettels findet sich die von der SPD nominierte Kandidatin Bettina Wilhelm wieder. Die Positionen zehn bis 14 wurden nach dem Eingang der Bewerbung belegt. Am Ende des Stimmzettels findet sich der Kandidat Ralph Schertlen wieder. Bernd Heier (Rang 13) führt außerdem seinen Künstlernamen Selma Kruppschke.

Der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, sagte am Rande der Veranstaltung, anders als bei Gemeinderatswahlen, wo sowohl die ersten Ränge, aber auch der letzte Platz gefragt ist, spiele die Anordnung auf dem Stimmzettel keine Rolle. Das dürfte Sebastian Turner nicht gefallen – schließlich standen weder Manfred Rommel noch Wolfgang Schuster als Wahlsieger je ganz oben auf der Liste.

Die Vorstellung live im Internet

Die offizielle Vorstellung aller Kandidaten, die dabei gemäß der Platzierung auf dem Stimmzettel zu Wort kommen, findet am Montag, 24. September, um 19 Uhr im Hegelsaal der Liederhalle statt. Wer nicht mit dabei sein kann, hat stattdessen die Möglichkeit, die Veranstaltung live im Internet zu verfolgen unter www.stuttgart-ob-wahl.de.

Zwischen dem 11. und dem 15. September erhalten rund 415  000 Stuttgarter ihre Wahlkarte, das sind 21 000 mehr als 2004. Wer am 7. Oktober, nicht in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, vorab per Brief zu wählen. Von dieser Option machen immer mehr Stuttgarter Gebrauch. Michael Haußmann vom Statistischen Amt erklärt, seit 1957 stehe den Bürgern die Briefwahl offen. Damit sollte insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen die Teilnahme erleichtert werden. Heute nutze allerdings jeder Vierte die Briefwahl, um sich den Sonntag für andere Aktivitäten frei zu halten. Wichtig zu wissen: diese Entwicklung ist gar nicht erwünscht, schließlich ist fern der Einzelkabine im Wahllokal der verfassungsmäßig garantierte Grundsatz der „freien Wahl“ nicht garantiert. Die Briefwahl ist deshalb auch rechtlich nicht der Urnenwahl gleichzusetzen.

Seit dem Jahr 2001 können die Unterlagen auch online beantragt werden. Bei den vergangenen Wahlen wurden für diese Option immer neue Spitzenwerte erreicht. Bei der Landtagswahl 2011 wurden etwa 18 000 Anträge online gestellt. Von diesem Mittwoch an ist der Antrag freigeschaltet auf der Seite www.stuttgart.de/briefwahl. Für den Fall, dass eine Neuwahl (zweiter Wahlgang) erforderlich sein sollte, weil kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet diese am 21. Oktober statt. Wahlberechtigt sind alle, die an diesem Sonntag in Stuttgart das in der Gemeindeordnung definierte Bürgerrecht besitzen. Das sind alle Personen, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU haben. Sie müssen außerdem am Wahltag 18 Jahre alt sein und ihre Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten in Stuttgart haben.

Als OB können sich Deutsche und Unionsbürger aufstellen lassen, die in Deutschland wohnen, am Wahltag das 25., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, und die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Kommt es am 21. Oktober zu einem zweiten Urnengang, können sich auch neue Kandidaten bewerben, und zwar vom 8. bis 11. Oktober. Werden im Falle einer Neuwahl durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 12. Oktober weitere Bewerber zur Wahl zugelassen, so werden diese auf dem Stimmzettel ebenfalls in der Reihenfolge des Eingangs, aber nach den Bewerbern des ersten Wahlgangs aufgeführt. Alle Neubewerbungen bis 7.30 Uhr am Tag des Beginns der Einreichungsfrist zur Neuwahl (Montag, 8. Oktober 2012) gelten als gleichzeitig eingegangen.