Bis zum 10. September haben Interessenten für den Stuttgarter OB-Sessel Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Wer schnell ist, ist im Vorteil: Die Reihenfolge des Eingangs entscheidet über die Platzierung auf dem Stimmzettel.

Stuttgart - Für die Kandidaten, die sich um die Nachfolge von Wolfgang Schuster (CDU) als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt bewerben wollen, wird es ernst: Am Samstag um Mitternacht beginnt die offizielle Bewerbungsfrist für den Chefsessel im Rathaus. Die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen entscheidet über die Platzierung der Namen auf dem Stimmzettel für den ersten Wahlgang, der bekanntlich am 7. Oktober stattfindet.

 

Allerdings muss kein Kandidat noch spät in der Nacht zum Briefkasten gehen: Alle Bewerbungen, die bis zum kommenden Montag, 23. Juli, um 7.30 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, eingegangen sind, werden als zeitgleich abgegeben gewertet. Dann entscheidet das Los über die Reihenfolge auf dem Stimmzettel sowie in der amtlichen Bekanntmachung. Bis einschließlich Sonntag, 10. September, um 18 Uhr haben die Bewerber Zeit, ihr Interesse am OB-Posten anzumelden.

Zwei Frauen, fünf Männer

Bisher haben sieben Männer und Frauen offiziell erklärt, dass sie sich um das Amt bewerben wollen. Für die CDU geht der parteilose Unternehmer Sebastian Turner ins Rennen – er wird zudem von den Freien Wählern und der FDP unterstützt. Die SPD setzt mit der Ersten Bürgermeisterin von Schwäbisch Hall, Bettina Wilhelm, ebenfalls auf eine parteilose Bewerberin. Der Bundestagsabgeordnete und frühere Parteichef der Grünen, Fritz Kuhn, tritt für die Ökopartei an. Der Stadtrat und langjährige Wortführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Hannes Rockenbauch, möchte für sein parteifreies Bündnis Stuttgart-Ökologisch-Sozial (SÖS) möglichst viele Wählerstimmen erringen.

Außerdem haben Harald Hermann (Piraten) sowie die Einzelkandidaten Jens Loewe und Marion Furtwängler ihre Kandidatur angemeldet; weitere Bewerbungen sind wahrscheinlich. Wer sich mit seiner Entscheidung noch etwas Zeit lassen will, der kann seine Bewerbungsunterlagen auch an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, den Ordnungsbürgermeister Martin Schairer, schicken, oder sie direkt beim Statistischen Amt im Zimmer 303 persönlich vorbeibringen.

Mindestens 250 Unterstützer notwendig

Nach der Gemeindeordnung können Deutsche und EU-Bürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, zum Oberbürgermeister gewählt werden. Die Bewerber müssen aber nicht Bürger der Landeshauptstadt sein. Weitere Voraussetzungen für eine Zulassung zur Wahl: die Kandidaten müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen, wie es in den Regularien der Gemeindeordnung festgehalten ist, die Gewähr bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten“. Zudem sollten die Kandidaten ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Unabdingbar für eine Zulassung ist außerdem eine Liste mit den Namen von mindestens 250 wahlberechtigten Bürgern, die die jeweilige Bewerbung unterstützen.

Der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Martin Schairer entscheidet in öffentlicher Sitzung am 11. September darüber, welche Kandidaten sich zur Wahl stellen dürfen. Die Liste der Bewerber wird dann zwei Tage später im städtischen Amtsblatt veröffentlicht. Danach haben alle infrage kommenden Aspiranten die Gelegenheit, sich und ihre politischen Vorstellungen der Öffentlichkeit zu präsentieren: Die von der Stadt offiziell ausgerichtete Vorstellungsrunde im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle am 24. September wird dann erstmals live im Internet übertragen.

Erster Wahlgang am 7. Oktober

Der erste Wahlgang findet am 7. Oktober statt. Sollte dabei keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, werden die Bürger 14 Tage später erneut zur Urne gerufen; dann zählt die einfache Mehrheit der gültigen Stimme. Auch für den zweiten Wahlgang gilt eine Bewerbungsfrist – diese beginnt am 8. Oktober um 0 Uhr und endet am 11. Oktober um 18 Uhr. Wer sich der Entscheidung stellt, wird am 13. Oktober via Amtsblatt bekannt gemacht. In Stuttgart sind insgesamt 420 000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, 48 000 davon sind Staatsangehörige eines EU-Landes.

Hier geht es zu den Videochecks der OB-Kandidaten.