Was müssen Briefwähler beachten? Wo gibt es Wahllokale? Wahlbenachrichtigung verlegt – kann ich jetzt noch wählen? Wir klären wichtige Fragen für Stuttgarter, die am 29. November einen neuen Oberbürgermeister wählen.

Stuttgart - Neuer Wahlgang, neues Kreuz. Die Stuttgarter können am 29. November zum zweiten Mal ihre Stimme für einen neuen Oberbürgermeister abgeben. Was die Wähler für den zweiten Wahlgang wissen müssen, ist im Folgenden zusammengefasst.

 

Welche Kandidaten stehen zur Wahl?

Das Bewerberfeld hat sich gelichtet. Traten zum ersten Wahlgang noch 14 Kandidaten an, sind nun noch neun Bewerber um den Chefsessel im Rathaus übrig. Die Grünen-Kandidatin Veronika Kienzle, die beim ersten Wahlgang auf dem zweiten Platz landete, tritt nicht mehr an. Rein rechnerisch werden damit ihre 17,2 Prozent an Stimmen frei. Außerdem zogen Martin Körner (SPD) mit 9,8 Prozent, Sebastian Reutter (Einzelbewerber) mit 4,4 Prozent, Malte Kaufmann (AfD) mit 2,2 Prozent und John Heer (Einzelbewerber) mit 0,8 Prozent ihre Bewerbung zurück.

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Frank Nopper von der CDU holte beim ersten Wahlgang mit 31,8 Prozent die meisten Stimmen. Er tritt wieder an, genauso wie der Einzelbewerber Marian Schreier (15 Prozent) und SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch (14 Prozent). Dazu nehmen die Einzelbewerber Friedhild Miller, Issam Abdul-Karim, Marco Völker, Werner Ressdorf, Ralph Schertlen und Michael Ballweg wieder teil – von diesen Kandidaten schaffte im ersten Wahlgang keiner mehr als fünf Prozent.

Wie viel Prozent braucht der Gewinner?

Die Wahl eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vorgenommen. Im ersten Wahlgang ist derjenige Kandidat neues Stadtoberhaupt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. In Stuttgart hat das kein Kandidat geschafft.

Nun findet am 29. November eine Neuwahl statt. Hier muss der Gewinner nur die einfache Mehrheit an Stimmen erhalten. Ein Kandidat kann also auch mit deutlich unter 50 Prozent zum neuen Oberbürgermeister gewählt werden – er muss nur mehr Stimmen als seine Konkurrenten erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Was müssen Briefwähler nun beachten?

115 000 Stuttgarter haben für den ersten Urnengang eine Briefwahl beantragt. Sie erhalten für die Neuwahl bis Mitte nächster Woche die Wahlbriefe mit den aktuellen Kandidaten erneut nach Hause. Wer einen neuen Antrag für eine Briefwahl stellen will, kann das per Brief oder online bis zum Donnerstag, 26. November, machen. Damit die Stimme auch gezählt werden kann, müssen Wahlbriefe bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Statistischen Amt (Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart) eingegangen sein.

Ab Montag, 16. November, können Briefwahlanträge direkt im Rathaus gestellt und bereits vor Ort gewählt werden. In den Bezirksrathäusern ist das einen Tag später möglich.

In welches Wahllokal muss ich gehen?

Jeder der rund 450 000 stimmberechtigten Stuttgarter und Stuttgarterinnen hat für die Hauptwahl am 8. November bereits eine Wahlbenachrichtigung bekommen. In dem Schreiben ist die Anschrift des Wahllokals angegeben. Wer in ein anderes Wahllokal gehen möchte, kann das mit einem Wahlschein tun. Für den Wahlschein muss eine Briefwahl beantragt werden. Wer nicht genau weiß, welches Wahllokal seines ist, kann das mit dem Wahllokal-Finder der Stadtverwaltung herausfinden.

Die 261 Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach beginnt die Auszählung. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in den Lokalen eine Maskenpflicht, für die es unter bestimmten Umständen eine Befreiung gibt.

Wahlbenachrichtigung verlegt – kann ich jetzt noch wählen?

Ja. Eine fehlende Wahlbenachrichtigung schließt niemand von der Wahl aus. Die Stadtverwaltung erklärt, dass jeder einen Pass oder Personalausweis mitbringen muss, um an der Urne seine Stimme für seinen Kandidaten abzugeben. Bei der Telefonhotline des Statistischen Amtes kann sich unter der Telefonnummer 0711/21692 233 erkundigen werden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Was müssen Menschen mit Handicap beachten?

Für sehbehinderte und blinde Menschen gibt es Stimmzettelschablonen, die dabei helfen sollen, die eigene Stimme unabhängig von fremder Hilfe abzugeben. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. bietet kostenlos die Zusendung der Schablonen an. Informationen gibt es unter der Telefonnummern 0711/210 600.