Es wird immer enger auf dem Wahlzettel: Inzwischen wollen 16 Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters in Stuttgart kandidieren – bei der vergangenen Wahl hatte der Amtsinhaber Wolfgang Schuster deutlich weniger Konkurrenz.

Stuttgart - Die Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober veranlasst deutlich mehr Bürger zur Teilnahme als vor acht Jahren. Damals stellte sich der Amtsinhaber Wolfgang Schuster (CDU) zur Wiederwahl, er hatte nur fünf Gegenkandidaten. Stand Dienstag waren beim Statistischen Amt aber bereits 16 Bewerbungen eingegangen. Darüber hinaus haben drei Personen ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert und Unterlagen angefordert.

 

Der Amtsleiter Thomas Schwarz sagte, 15 der 16 Bewerber hätten sich nicht gegen eine Veröffentlichung ihres Namens ausgesprochen. Das sind die bereits öffentlich aufgetretenen Bewerber Fritz Kuhn (Grüne), Hannes Rockenbauch (SÖS/Linke), Sebastian Turner (CDU, zudem unterstützt von FDP und Freien Wählern), Bettina Wilhelm (SPD) sowie Harald Hermann (Piraten), Jens Loewe (Wasserforum) und Marion Furtwängler. Für die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (Büso), die für den sofortigen Ausstieg Deutschlands aus der EU und dem Euro sowie für Stuttgart 21 ist, geht Stephan Ossenkopf ins Rennen. Mit dabei ist auch der Dauerkandidat Ulrich Raisch. Der Musikpädagoge bewirbt sich landauf, landab bei Bürgermeisterwahlen – und zuletzt bei der CDU um den Bundestagswahlkreis Stuttgart II, den sich die Abgeordnete Karin Maag aber nicht nehmen ließ. Wolfram Bernhardt geht für die Gruppe der Meisterbürger ins Rennen, die übers Internet versucht hat, einen von möglichst vielen Wahlberechtigten unterstützten überparteilichen Bewerber zu etablieren. Während sich auf der Internetseite für Rockenbauch 316 Personen aussprachen, erntete der Mitinitiator Bernhard gerade einmal vier.

Weitere Stuttgarter Bewerber sind Frank Möller, Wolfgang Schmid und Ulrich Weiler. In Schwäbisch Gmünd ist Albert Seitzer gemeldet, in Tübingen Markus Vogt. Die Bewerbungsfrist hat am 21. Juli begonnen, zwölf Bewerbungen gingen zeitgleich ein, weshalb die Platzierung dieser Bewerber auf dem Stimmzettel ausgelost werden muss. Dies erfolgt allerdings erst am Tag nach dem Ende der Frist in der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 11. September. Bis dahin müssen alle Bewerber mindestens 250 Unterstützerunterschriften beigebracht haben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist zudem die Erfüllung persönlicher Anforderungen. Dazu gehört eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, dass die Bewerber nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Bedingung, 250 Unterstützer vorzuweisen, resultiert aus dem Bewerberwildwuchs, der 1996 mit 39 Kandidaten im zweiten Wahlgang seinen unrühmlichen Höhepunkt gefunden hatte. Dem Kreiswahlausschuss hatten damals sogar 47 Bewerbungen vorgelegen, unter anderem vom Dauerkandidaten Werner Tereba. Der Mannheimer hat sich in den vergangenen 30 Jahren etwa 2000 Mal beworben. Seit 2006 braucht man ihn nicht mehr zu fürchten: Er überschritt damals die Altersgrenze. In Stuttgart sei es mit dem Absenden einer Postkarte nicht mehr getan, betont Amtsleiter Schwarz.

Unter den Kandidaten fand sich damals auf den zwei langen Stimmzetteln auch der im Jahr 2000 verstorbene Fälscher der Hitler-Tagebücher, Konrad Kujau. Erinnert sei an Axel Heinzmann, der statt eines Berufes wahrheitsgemäß „zur Zeit Häftling“ angegeben hatte. Und auch an Udo Bausch, von Beruf „Hofnarr“, allerdings mit einer Tendenz ins Gewalttätige. Jedenfalls hatte er im Oktober zehn von elf Bild- und Tonkabeln zu Übertragungswagen des Süddeutschen Rundfunks vor dem Rathaus mit zwei Axthieben gekappt, weil ihm der Zutritt zur Diskussion mit den aussichtsreichsten fünf Bewerbern verweigert worden war. Dass die Fernsehzuschauer zu Hause nach 16 Minuten Sendung nur noch schwarz sahen, kam Bausch später teuer zu stehen. Das Stuttgarter Amtsgericht verurteilte den selbst ernannten Hofnarren zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Von den 100 000 Mark Schaden musste er lediglich 5000 Mark übernehmen.

Die Stadt bietet wieder allen zugelassenen Bewerbern an, sich bei einer öffentlichen Veranstaltung zu präsentieren. Sie findet am Montag, dem 24. September, im Hegelsaal der Liederhalle statt und wird erstmals auch live im Internet unter www.stuttgart-ob-wahl.de übertragen. Vom nächsten Tag an ist die Aufzeichnung abrufbar. Das sei datenschutzrechtlich geklärt, sagt Schwarz. Es würden nur die Kandidaten gezeigt, die damit einverstanden seien. Zudem dürften einzelne Personen im Publikum nicht erkennbar sein.