Am Sonntag entscheiden die Stuttgarter, wer als Nachfolger von OB Fritz Kuhn die nächsten acht Jahre im Rathaus amtiert. Insgesamt sind noch neun Bewerber im Rennen. Wir haben die wichtigsten Fakten und Regularien rund um den Wahlgang nochmals zusammengefasst.

Stuttgart - Am Sonntag entscheidet sich definitiv, wer als Nachfolger des amtierenden OB Fritz Kuhn (Grüne) ins Stuttgarter Rathaus einzieht. Nach dem ersten Wahlgang am 8. November sind noch drei Favoriten sowie sechs Einzelbewerber im Rennen. Auch die Neuwahl findet unter Corona-Bedingungen statt. Wir fassen nochmals die wichtigsten Fakten und Regularien rund um den Wahlgang zusammen.

 

Wer ist noch am Start?

Nachdem diverse Bewerber, darunter die Grünen-Kandidatin Veronika Kienzle und Martin Körner (SPD), nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen haben, verbleiben noch eine Frau und acht Männer im Rennen um den Chefsessel im Rathaus. Neben den Favoriten Frank Nopper (CDU), dem unabhängigen Bewerber mit SPD-Parteibuch, Marian Schreier, und dem SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch bewerben sich Friedhild Miller, Issam Abdul-Karim, Marco Völker, Werner Ressdorf, Ralph Schertlen und Michael Ballweg erneut um das Amt. Im ersten Wahlgang hatte Nopper 31,8 Prozent der Wählerstimmen hinter sich gebracht, Schreier 15 und Rockenbauch 14 Prozent. Zum Sieg reicht diesmal die einfache Mehrheit der Stimmen.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Ihre Zahl wurde wegen der Pandemie gegenüber der OB-Wahl 2012 von 350 auf 261 reduziert, die Wahlbezirke wurden dementsprechend neu zugeschnitten. Wer nicht weiß, wo sein Wahllokal ist, findet die Adresse auf seiner Wahlbenachrichtigung oder im Internet unter der Rubrik Wahllokal-Finder auf der Webseite der Stadt. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem wählen: Es reicht aus, seinen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen.

Was ist im Wahllokal generell zu beachten?

Grundsätzlich gilt wie schon vor drei Wochen in allen Wahllokalen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – für Wähler und Wahlhelfer. Außerdem müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Wähler, die ein ärztliches Attest vorweisen können, wonach ihnen aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske zuzumuten ist, müssen warten, bis das Wahllokal leer ist. Sie sind angehalten, rasch zu wählen und dann den Wahlraum wieder zu verlassen. Anschließend wird der Raum durchgelüftet.

Wie geht die Stadt mit Maskenverweigerern um?

Die Wahlhelfer sind angehalten, deeskalierend auf solche Personen einzuwirken, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal ohne Angaben von nachvollziehbaren Gründen verweigern. Sollten diese sich uneinsichtig zeigen, kann die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Polizei zu Hilfe rufen. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die sich als Wahlbeobachter ausgeben und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigern. Ihnen kann der Zutritt zum Wahllokal verwehrt werden, falls sie sich nicht ausweisen wollen. Falls sie ein entsprechendes Attest vorweisen können und Name, Adresse und Telefonnummer für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben, dürfen sie sich sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag jeweils für maximal 15 Minuten im Wahllokal aufhalten. Beim ersten Wahldurchgang vor drei Wochen hatte es nur vereinzelt Zwischenfälle mit Maskenverweigerern gegeben.

Wie viele Personen dürfen gleichzeitig im Wahllokal sein?

Um Warteschlangen zu vermeiden und die Abstandsregeln zu gewährleisten, dürfen sich zusätzlich zu den Wahlhelfern nur so viele Wähler im Wahllokal aufhalten, wie es dort Wahlkabinen gibt. Wenn also nur zwei Wahlkabinen existieren, dürfen auch nur zwei Wähler gleichzeitig im Raum sein. Personen, die Corona-spezifische Symptome wie Fieber oder trockenen Husten aufweisen, dürfen das Wahllokal nicht betreten. Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken, sollten sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahlsonntag bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 2 16 - 9 22 33 beim Statistischen Amt der Stadt melden. Sie können ihre Wahlunterlagen dann von einer schriftlich bevollmächtigten Person abholen lassen.

Wie ist der Stand bei der Briefwahl?

Rund 113 000 der insgesamt 450 000 Wahlberechtigten hatten nach Angaben des Statistischen Amts der Stadt schon zum ersten Wahlgang Briefwahl beantragt, zur Neuwahl kamen nochmals rund 3000 Anträge hinzu. Etwa 100 000 Wähler haben bis Freitag bereits auf postalischem Weg ihr Votum abgegeben. Das ist Rekord. Zum Vergleich: Bei der vergangenen Bundestagswahl im Jahr 2017 gab es 111 000 Briefwähler, bei der OB-Wahl vor acht Jahren waren es nur halb so viele wie aktuell.

Wie läuft der Wahlabend ab?

Pandemiebedingt wird es auch an diesem Wahlabend keine öffentliche Wahlveranstaltung mit Hochrechnungen und Ergebnisverkündung geben. Auch die Wahlkämpfer und die sie unterstützenden Parteien oder Wählervereinigungen verzichten auf ihre traditionellen internen Wahlpartys. Sobald das endgültige Ergebnis feststeht, wird das frisch gewählte neue Stadtoberhaupt im Rathaus vom amtierenden Oberbürgermeister Kuhn empfangen. Beide werden jeweils ein Statement abgeben, das im Internet auf www.stuttgart.de live übertragen wird. Die genaue Uhrzeit für die Liveübertragung hängt vom Fortgang der Auszählungen ab. Der exakte Zeitpunkt wird Facebook- und Twitter-Nutzern mittels eines Pop-up-Fensters angezeigt.

Wo erfährt man Zwischenergebnisse und das Endergebnis der OB-Wahl?

Gegen 20.30 Uhr rechnet die Stadt mit einem vorläufigen amtlichen Endergebnis. Bereits eine Stunde früher erwartet Wahlamtsleiter Thomas Schwarz einen deutlichen Trend anhand der bis dahin eingegangenen Zwischenergebnisse. Die Ergebnisse aus den Wahlbezirken sowie den jeweils aktuellen Stand der Dinge können Interessierte am Sonntag von 18 Uhr an auf unserer Homepage abfragen. Die offizielle Verkündung des Endergebnisses nehmen der Verwaltungsbürgermeister und Kreiswahlleiter Fabian Mayer und Thomas Schwarz vom Statistischen Amt im Anschluss an die Auszählung in einem Livestream auf der städtischen Webseite vor.