Immer mehr Bürger- und Oberbürgermeister müssen auf den vollwertigen Amtsantritt warten, weil Mitwerber klagen. Eine Dauerkandidatin hat es auf zehn Einsprüche gebracht.

Stuttgart - Seit Anfang Juli ist Martin Horn Stadtoberhaupt von Freiburg, vorerst allerdings noch als Amtsverweser. Denn gegen die Wahl des 33-Jährigen zum Oberbürgermeister hat eine Mitbewerberin Klage erhoben. Horn, derzeit der jüngste Bürgermeister einer Großstadt, ist nicht der einzige, der Geduld braucht. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden in Baden-Württemberg 15 Bürger- und Oberbürgermeisterwahlen angefochten, so viele wie nie. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag hervor. 2017 gab es acht Einsprüche, und auch in den Jahren zuvor waren es immer weniger als zehn. Insgesamt gab wurden bei den 1169 Wahlen eines Stadt- oder Gemeindeoberhaupts seit 2010 im Südwesten 62 Einsprüche registriert. In 35 Fällen wurde Klage eingereicht, derzeit laufen noch 13 Verfahren.

 

Hervorgetan hat sich dabei vor allem eine Person: Fridi Miller aus Sindelfingen. In ihrer eigenen Stadt, aber auch in Ravensburg, Rottweil und anderen Städten mussten die gewählten Kandidaten erst einmal warten, bis sie ihr Amt vollwertig – also auch mit Stimmrecht – ausübern konnten – in Sindelfingen etwa mehr als ein Jahr. Insgesamt zehn Mal hat die Frau, die 2011 durch einen Auftritt in Günther Jauchs Show „Wer wird Millionär“ bundesweit bekannt wurde, Einspruch erhoben. Ein Kandidat erhob in drei Fällen, vier weitere Kandidaten in zwei Fällen Einspruch.

SPD-Abgeordneter fordert Mindestgrenze

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht keine Möglichkeit, so genannten Dauerkandidaten auszubremsen. Grundsätzlich müsse ein Bewerber die Möglichkeit haben, „seine subjektiven Rechte selbst durch Einspruch und spätere verwaltungsrechtliche Klage geltend zu machen“. Einschränkungen wären „verfassungsrechtlich unzulässig oder zumindest sehr riskant“.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Gerhard Kleinböck will sich damit nicht zufrieden geben. Er schlägt vor zu prüfen, ob der Klageweg nur noch dann zugelassen werden, wenn ein Kandidat mindestens zwei Prozent der Wählerstimmen erhalten hat. Es gehe nicht darum, Rechte von Bewerbern zu beschränken, sagt er. Die Bürger hätten aber auch ein Recht darauf, dass der gewählte Kandidat seine Aufgaben voll wahrnehmen könne. „Der Staat darf sich von Jux-Kandidaten nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“