Der Fußball-Zweitligist ist zum Schadensersatz verpflichtet worden, weil seine Kündigung eines Vertrags mit seinem Vermarkter unwirksam war. Von 2016 bis 2018 arbeitete der Club mit Lagardère zusammen.

Karlsruhe - Der Karlsruher SC hat im Rechtsstreit mit dem Sportvermarkter Lagardère auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) eine Niederlage einstecken müssen. Der Fußball-Zweitligist sei deshalb zum Schadenersatz verpflichtet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OLG erklärte die zweifache Kündigung eines Vermarktungsvertrages durch den KSC für unwirksam und bestätigte damit ein Urteil des Karlsruher Landgerichts aus dem vergangenen Jahr. Die Berufung des KSC blieb nun ebenfalls ohne Erfolg.

 

Der Zweitligist arbeitete ab Ende 2016 mit Lagardère zusammen, um neue Sponsoren zu gewinnen. Im Dezember 2018 kündigte der KSC dem Vermarkter, weil das nötige Vertrauensverhältnis nicht mehr bestehe. Daraufhin warf Lagardère dem KSC Vertragsbruch vor. Anschließend kündigte der KSC im März 2019 erneut, da er nun eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar empfand. Dagegen klagte Lagardère.

Eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung kann der KSC innerhalb eines Monats nach Erhalt des schriftlichen Urteils Beschwerde einlegen.