Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt einen syrischen Staatsangehörigen zu fünf Jahren und acht Monaten Haft. Ihm werden Mitgliedschaften in terroristischen Gruppen und die Erpressung eines Journalisten in Syrien vorgeworfen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen syrischen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dem 36-Jährigen werden Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen und Beteiligung an der Erpressung eines Journalisten in Syrien vorgeworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. (AZ: 2 St 36 OJs 14/23)

 

Den Ermittlungen zufolge war der Mann von 2012 bis Ende 2016 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“. „Die Vereinigung nahm an Kämpfen und Sprengstoffanschlägen im syrischen Bürgerkrieg teil, bei denen jeweils der Tod der Gegner in Kauf genommen wurde“, heißt es in der Mitteilung. Der Angeklagte sei als Kämpfer und Scharfschütze an mindestens vier Gefechten beteiligt gewesen.

„Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung“

Danach habe sich der Mann der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Seine Aufgabe sei es unter anderem gewesen, für den IS Gas zu verkaufen. „Der Angeklagte verschaffte der Organisation auf diese Weise Devisen, mit denen sich der IS finanzierte“, hieß es.

Im August 2014 leistete der Mann „Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung und zu erpresserischem Menschenraub“. Den Ermittlungen zufolge erpresste er einen eingesperrten Journalisten. „Der Angeklagte wusste, dass der Journalist Angst um sein Leben hatte“, so das Gericht. Mit einem „IS-Verantwortlichen“ brachte der Angeklagte den Journalisten zu seinem Haus. Dort habe die Familie des Gefangenen unter anderem seinen Arbeitslaptop herausgegeben.

Später sei der Verurteilte den Angaben zufolge mit einem gefälschten Ausweis in Deutschland eingereist. „Der Angeklagte war während der Verhandlung nicht geständig, gab aber Erklärungen zu den Tatvorwürfen ab“, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.