Oberster Datenschützer des Landes „Schlimmstenfalls müssen Auftritte gelöscht werden“

Datenschützer Stefan Brink bezieht immer wieder pointierte Positionen – und zieht dadurch auch Kritik von Politikern auf sich. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Der oberste Datenschützer des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, rät allen Behörden zum Ausstieg aus sozialen Netzwerken. Bereits bei der Landesregierung stößt er auf Gegenwehr. Doch hat der Beauftragte eine rechtliche Handhabe.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - An diesem Donnerstag legt der Datenschutzbeauftragte des Landes, Stefan Brink, seinen aktuellen Bericht vor. Einen Tag später will er bei Twitter aussteigen – und später auch anderen öffentlichen Stellen dazu bringen.

 

Herr Brink, Sie wollen Twitter verlassen. Kann eine Kurznachrichtenplattform datenschutzrechtliches Teufelszeug sein?

Teufelszeug ist ein bisschen übertrieben. Aber Twitter teilt die Probleme vieler sozialer Medien. Die kostenlose Nutzung einer Plattform wird erkauft durch die wirtschaftliche Verwertung personenbezogener Daten der Nutzer. Die Mitglieder der Plattform gehen ja bewusst dorthin und haben eine Chance, in die Datenschutzerklärung einzuwilligen. Es gibt es aber noch die Nutzer, die nicht Mitglieder sind. Nehmen wir mal eine Facebook-Fanpage der Landesregierung, wo der Bürger Informationen einholt, ohne Mitglied zu sein. Dabei hinterlässt er Datenspuren, die wirtschaftlich verwertet werden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage ersichtlich wäre. Da fragt sich der Datenschützer: Darf eine Behörde einen Dienstleister einsetzen, der Dinge tut, die nach unseren Regeln rechtswidrig sind?

Sie haben Twitter doch auch zu Ihren Zwecken genutzt?

Na klar. Twitter hat unsere Kommunikation sehr belebt. Jetzt haben die Gerichte aber klargestellt, dass Social Media für öffentliche Stellen nicht mehr geht. Also müssen wir versuchen, den Kontakt zu den Bürgern auf anderem Wege herzustellen und die gleiche Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Wann wurde Ihnen klar, dass Sie Twitter wieder verlassen werden?

Es war seit meinem Einstieg im November 2017 klar, dass das, was ich tue, datenschutzrechtlich kritisch ist. Im Laufe der Zeit haben sich aber auch noch mal rechtliche Änderungen ergeben, die ich dann zum Anlass genommen habe auszusteigen. Das eine ist das sogenannte Fanpage-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wo ganz klar gesagt wurde: Für das, was sich auf den Plattformen abspielt, ist nicht nur deren Betreiber verantwortlich, sondern auch derjenige, der sie gewerblich nutzt – etwa über eine Fanpage. Eine zweite Entscheidung wendete sich speziell an mich als Aufsichtsbehörde. Das Bundesverwaltungsgericht hat uns im vorigen Herbst ins Stammbuch geschrieben: wenn ihr gegen rechtswidrige Datenverarbeitung in Social Media vorgeht, könnt ihr nicht nur gegen den Plattformbetreiber vorgehen, sondern auch gegen den Nutzer. In dem Moment ist es für mich als aufsichtsbehördlicher Nutzer nicht mehr möglich, rechtsstaatlich zu handeln. Ich müsste dann die Entscheidung treffen: Gehe ich gegen mich selbst vor oder gegen Twitter? Da habe ich gesagt: Ich steige aus.

Was sagen die anderen Datenschützer?

Ich war ja die einzige Datenschutzaufsichtsbehörde, die sich überhaupt auf Social Media getraut hat – sehr zum Missfallen des einen oder anderen Kollegen von mir, die das schon länger für sehr problematisch hielten und jetzt relativ erleichtert sind, dass ich aussteige.

Sie haben den Behörden geraten, es Ihnen gleichzutun. Die Landesregierung lehnt dies ab. Soziale Netzwerke würden zur Verbreitung der Regierungsinformationen gebraucht. Akzeptieren Sie die Begründung?

Ich habe die öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg aufgefordert zu prüfen, ob sie ihre Social-Media-Auftritte rechtfertigen können und ob die einschlägige Rechtsprechung auf diesen Seiten beachtet wird: dass sie mitverantwortlich sind, was dort passiert. Den Dialog führen wir gerade. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung gesagt hat: Uns ist die öffentliche Darstellung wichtiger. Meine Aufgabe ist es, den öffentlichen Stellen klarzumachen, dass sie das, was sie tun, so nicht weitermachen können, ohne ihre datenschutzrechtlichen Probleme zu lösen.

Die Landesregierung will erst mal eine Expertise einholen. Fühlen Sie sich ausreichend ernst genommen?

Ja selbstverständlich. Das ist ja offensichtlich eine Reaktion auf meinen Vorstoß und genau die Richtung, in die ich denke. Wir wollen den Dialog führen. Und es müssen sich alle klar werden, was ihre Rolle ist. Je mehr Sachverstand in den Dialog reinkommt, umso besser.

Haben Sie eine Handhabe gegenüber den Behörden?

Tatsächlich hat uns die Datenschutzgrundverordnung als Aufsichtsbehörde stark gemacht. Wir haben nicht nur die Möglichkeit, öffentlich zu warnen und auf Probleme hinzuweisen. Wir können auch förmliche Verwarnungen aussprechen und im schlimmsten Fall auch eine verbindliche Anordnung erlassen, dass bestimmte Auftritte in Social Media gelöscht werden.

Denken Sie darüber schon nach?

Im Moment hoffe ich, dass wir einen guten Dialog führen. Aber selbstverständlich habe ich im Hinterkopf, dass wir am Ende auch zu echten Ergebnissen kommen.

Auch Privatunternehmen sollen sich angesprochen fühlen, obwohl die doch den Bereich gerade erst ausbauen. Denen mögen Sie etwas weltfremd erscheinen?

Wir haben uns alle an die Nutzung von Social Media gewöhnt. Da hat es eine massive Veränderung der Wahrnehmung gegeben. Im Laufe der Jahre wurden diese Medien immer breiter genutzt, und inzwischen glauben viele, darauf angewiesen zu sein. Sie können sich das nicht mehr wegdenken. Da setzt meine Kritik an: Wir müssen uns klarmachen, wie abhängig wir von diesen Plattformen sind. Ich habe ein ganz ungutes Gefühl, wenn mir eine Behörde wie zum Beispiel die Polizei sagt: Wir können unsere Aufgaben, etwa bei einer Katastrophe, gar nicht mehr ordentlichen wahrnehmen ohne die sozialen Medien. Kann das wahr sein, dass dies ohne einen gewerblichen – und außereuropäischen – Monopolanbieter wie Facebook, Whatsapp oder Twitter nicht möglich ist? Wir brauchen daher alternative Kanäle, die wir bespielen können. Das bietet sich gerade für den öffentlichen Bereich an: dass wir ein Internetportal einrichten, wo öffentliche Stellen ihre Informationen und ihre Kommunikation einstellen können, damit der Bürger sie dort abrufen kann. Solche Alternativen zu schaffen, geht nur Schritt für Schritt. Die Vorteile bestehen darin, dass die Bürger nicht ausgeforscht werden und dass ihre Profile und Daten nicht ausgebeutet werden.

2019 werde das Jahr der Kontrollen, hatten Sie mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) angekündigt. Wie ist Stand der Dinge?

2018 war das Jahr der Beratung. 2019 hingegen haben wir einen großen Schritt vorangemacht – mit einer Fülle von Kontrollen. So haben wir alle 1011 Kommunen evaluiert. Da ergab sich ein breit verteiltes Bild: einzelne haben sich sehr gut aufgestellt, aber das Gros der Kommunen braucht noch massive Unterstützung und ist noch lange nicht soweit, sich auf das neue Recht einzustellen. Die Grunderkenntnis lautet somit: die DSVGO wird wahrgenommen von den Verantwortlichen, es gibt auch viele Bemühungen sie umzusetzen, aber auch noch eine große Menge zu tun.

Werden Sie der Meldungen über Datenpannen noch Herr mit ihrem Team?

Ich bin froh, dass uns das Parlament Ende 2019 noch mal zehn Stellen zugeordnet hat, die wir insbesondere dafür nutzen werden, ein eigenes Schulungszentrum aufzubauen, um gerade kleinere Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen intensiv zu beraten. Wir haben jetzt 65 Stellen. Damit sind wir stark genug, um künftig gleichzeitig zu beraten und zu kontrollieren.

Wie viele Bußgeldfälle gab es im vorigen Jahr?

Ich gehe von 25 Bußgeldern in 2019 aus, womit wir insgesamt 250 000 Euro eingenommen haben.

Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Bußgelder kommen rein?

Das ist nicht unbedingt angestrebt. Wir machen aus dem Verteilen von Bußgeldern kein Geschäftsmodell. Wir wollen unsere Fähigkeit demonstrieren, dass wir im Notfall Bußgelder verhängen können. Davon wird es immer eine zweistellige Zahl pro Jahr geben, schätze ich – vermutlich auch mal im Millionenbereich.

Können Sie Beispiele nennen?

Die höchsten Bußgelder betrugen bislang zwischen 80 000 und 100 000 Euro. Getroffen hat das zum Beispiel eine Bank, die ihre Unterlagen nicht fachgerecht entsorgt, sondern in den Altpapiercontainer geworfen hat. Oder auch einen Arbeitgeber, der mit Beschäftigtendaten nicht sorgfältig umgegangen ist. 2019 haben wir auch erstmals ein Bußgeld im öffentlichen Bereich verhängt. Zwar sind die Behörden grundsätzlich ausgenommen von Geldstrafen. Aber wenn einzelne Beamte auf Informationsregister zugreifen, um Daten für private Zwecke zu nutzen, können auch sie bestraft werden. In diesem Fall hatte ein Polizist eine Zeugin, die ihm besonders gefiel, über seine dienstlichen Recherchemöglichkeiten identifiziert und Kontakt mit ihr aufgenommen.

Immer wieder mischen Sie sich ein. So haben Sie die Vermummung von Klimaaktivisten im Hambacher Forst verteidigt – es gebe viele gute Gründe in unserer Gesellschaft, sein Gesicht nicht zu zeigen. Stehen Datenschutzinteressen gegen Sicherheitsinteressen?

In der öffentlichen Auseinandersetzung wird immer wieder versucht, Freiheitsinteressen gegen Sicherheitsinteressen auszuspielen. In der Debatte zum Hambacher Forst habe ich mich dagegen gewehrt, dass unterstellt wird, jeder Bürger hätte die Pflicht, jederzeit mit seinem Klarnamen aufzutreten und sein Gesicht zu zeigen. Gerade erst hat Bundestagspräsident Schäuble wieder eine Klarnamendebatte im Netz angefeuert, was ich auch für nicht zielführend halte. Es gibt sehr gute Gründe, sich mit Pseudonym oder anonym im Netz zu schützen. Es gibt auch überhaupt keinen guten Grund, vom Bürger zu verlangen, dass er überall ständig sein Gesicht zeigt. Es gibt nur wenige eng gefasste Ausnahmesituationen, wo er sich nicht vermummen darf: bei unfriedlichen Demonstrationen etwa. Da kann die Vermummung sogar eine Straftat sein. Ansonsten muss sich der Bürger da nicht bevormunden lassen.

Innenminister Strobl haben Sie damit gehörig genervt. Der CDU-Innenpolitiker Schuster sprach Ihnen sogar die Eignung ab, weil Sie ein „chronisches Misstrauen in den Staat“ zeigen würden. Tun Sie das?

Sicher nicht. Aber es muss ja auch nicht jeder mit allen meinen Äußerungen zufrieden sein, wenn ich Debatten anstoße. Ich glaube, dass ich im Zentrum meiner Aufgabe bin, indem ich darauf hinweise, dass wir ein freiheitlicher Staat sind – und dass jeder selbst entscheidet, was er von sich zeigen will. Wir haben einen tollen Staat, der gerade deswegen so gut ist, weil er den Bürgern ihre Freiheiten lässt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will der Bundespolizei nicht erlauben, an sicherheitsrelevanten Orten Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. Sie halten die moderne Software sogar für einen Fortschritt bei der Videoüberwachung – wie beim Pilotprojekt in Mannheim. Haben Sie keine Bedenken, dass mehr Persönlichkeit dadurch preisgegeben wird als nötig?

Die Grundaussage, dass Datenschützer mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht glücklich sind, bleibt. Wir sind dafür, sie so sparsam wie nur möglich einzusetzen. Aber gerade dabei leistet moderne Software einen Beitrag. Es geht ja um die Frage, was von den erfassten Daten vor den Augen eines Polizisten landet, der das Ganze auswertet. Die Software schafft es, dass 99 Prozent der Daten gar nicht mehr auf dem Monitor der Polizei landet, sondern von vorneherein als unerheblich weggefiltert wird. Das ist ein echter Vorteil für alle Bürger, die sich in der Öffentlichkeit bewegen. So können wir unsere datenschutzrechtlichen Ziele durch den Einsatz moderner Techniken durchaus verwirklichen. Dies gilt allerdings nicht für die Software zur Gesichtserkennung. Deren Einsatz halten wir Datenschützer für hochproblematisch. Diese Technologie ist gefährlich, wir sollten sie mit einem gesellschaftlichen Bann belegen, weil sie so viel Schaden für eine freie Gesellschaft anrichtet.

Überraschend auch Ihre Kritik an der Veröffentlichung des Ibiza-Videos: So etwas kann doch über das Schicksal einer Republik entscheiden, wie man in Österreich sieht. Muss man da nicht für politische Transparenz entscheiden?

Ich habe mich nicht dagegen ausgesprochen, dass Journalisten Skandale aufdecken. Die Frage ist, wie sie diese veröffentlichen. Ob es tatsächlich notwendig war, ein Video zu zeigen, dass bestimmte Eindrücke erweckt. Das war eine heimliche Überwachung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal war. Der damalige Vizekanzler Strache wähnte sich unbeobachtet im privaten Umfeld. War diese Form der Bloßstellung notwendig, um die Recherche eines Skandals öffentlich zu machen? Die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“, die dabei im Vordergrund standen, haben aus meiner Sicht der Qualität ihrer eigenen Recherche nicht voll vertrauen. Anstatt sich auf die Kraft der Fakten zu verlassen, haben sie gleichzeitig ein bloßstellenden Video gezeigt, von dem wir bis heute nicht wissen, wer es gedreht hat und ob da auch Erpressung oder andere Straftaten eine Rolle gespielt haben. Da stellt sich schon die Frage nach der Verantwortung von Journalisten.

Die Geschichte hätte ohne das Video nicht diese ungeheure politische Dynamik ausgelöst?

Genau das macht mich nachdenklich. Gezeigt wurden Umstände, die für die Aufdeckung des Skandals eigentlich irrelevant sein sollten. Da sollten wir uns mehr auf die Überzeugungskraft der journalistischen Recherche verlassen als auf solche plakativen Effekte.

Sie sind FDP-Mitglied…

… diese Mitgliedschaft übe ich nicht mehr aktiv aus, seitdem ich in mein Amt berufen wurde…

… und wurden von den Grünen für das Amt vorgeschlagen. Wie wichtig ist Ihnen politische Unabhängigkeit?

Gewählt wurde ich fast von der gesamten Breite des Parlaments. Nun werden wir von den Fraktionen im Landtag unterschiedlich unterstützt. Das ist auch vollkommen normal. Die einen feuern uns bei den Kontrollen an, die anderen sehen uns lieber beratend unterwegs. Mein Anliegen ist es, Themen zu benennen und klare Statements abzugeben, an denen man sich auch reiben kann. Die Positionen müssen nicht immer gängig sein und auf den ersten Blick jedem einleuchten. Aber sie geben Anlass, sich mit unseren Themen auseinanderzusetzen.

Spornt Sie Widerstand noch an?

Da muss man aufpassen, nicht noch mehr Gas zu geben, wenn man Widerstand sieht. Ich bin froh, dass wir in den vergangenen drei Jahren gesprächsfähig mit allen Fraktionen und Ministerien waren. Die Kontakte ins Innenministerium etwa sind sehr gut, auch wenn der Innenminister natürlich nicht alles gut findet, was ich sage und tue. Wir sind immer in der Lage, gemeinsame Projekte aufzusetzen - und darauf kommt es mir an. Insbesondere die CDU-Fraktion hat zuletzt signalisiert, dass sie unsere Arbeit schätzt und auch weiter unterstützen wird. Aber es gibt natürlich eine besondere Nähe zu den Parteien, die Bürgerrechte stärker gewichten als Sicherheitsinteressen.

Gesprächsfähig auch mit der AfD?

Na klar, auch da haben wir Kontakte. Es ist nicht meine Aufgabe, die Wählerentscheidung zu kritisieren. Wir beraten alle Fraktionen und Abgeordneten, die von uns beraten werden wollen - und das sind erfreulicherweise sehr viele.

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