Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass die Stadt Bochum den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen muss.

Münster - Der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das Münsteraner Gericht mitteilte.

 

Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen. Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden.

Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. aber nicht vor. In Tunesien kam A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig frei. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.