Frisches Obst vom Baum zu reißen und zu verzehren, klingt harmlos. Doch für die Wiesenbesitzer im Kreis Esslingen ist das ein großes Ärgernis. Was ist erlaubt – und was nicht?
Erntehelfer werden meist händeringend gesucht. Doch auf eine Art der Erntehilfe können Obstbauern getrost verzichten: Spaziergänger, Wanderer oder andere Passanten, die im Vorbeigehen Äpfel, Birnen oder Zwetschgen vom Baum reißen. Diese Art der Nahrungsbeschaffung ist verboten und ärgerlich, teilt das Schwäbische Streuobstparadies mit. In diesem Verein sind über 350 Akteure aus dem Landkreis Esslingen, aber auch aus den Kreisen Göppingen, Böblingen, Reutlingen und Tübingen sowie dem Zollernalbkreis zusammengeschlossen.
Der kurze Griff nach süßem Obst hat einen bitteren Nachgeschmack. Die Wiesenbewirtschafter würden mit Pflege, Baumschnitt, Nachpflanzung oder Mahd viel Arbeit in ihre Obstbestände stecken, so der Verein. Daher seien sie nicht erfreut darüber, wenn andere, teilweise großflächig, ihre Bäume abernten würden. Dabei handle es sich um eine Straftat – und Mundraub sei kein Kavaliersdelikt: „Für die Wiesenbesitzer sind diese ungewollten Erntehelfer ein großes Ärgernis, und insbesondere an Spazierwegen wird aus dem einen Apfel, den jemand mitnimmt, im Laufe der Erntesaison ein halb abgeernteter Baum.“
Besonders markierte Bäume dürfen abgeerntet werden
Der Verein weist auf Alternativen zur „Selbstversorgung“ mit frischem Obst hin. In vielen Regionen habe sich das „Gelbe Band“, das auch weiß oder rot sein könne, durchgesetzt. Die so markierten Bäume dürften nach Herzenslust abgeerntet werden. „Zudem vermarktet der Verein Schwäbisches Streuobstparadies jährlich zwischen August und Oktober frisches Streuobst als Tafelobst über den Lebensmitteleinzelhandel der Region.“ Nähere Informationen dazu gibt es unter www.streuobstparadies.de/handelsplattform.
Wiesenbesitzer, die den Mundraub verhindern wollen, können sich beim Schwäbischen Streuobstparadies ein wetterfestes Schild in A5-Größe bestellen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es mache darauf aufmerksam, dass die Entwendung des Obstes Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbischen Streuobstparadieses. Die Tafeln können zum Preis von fünf Euro zuzüglich Porto unter Schwäbisches Streuobstparadies eV, Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach, E-Mail: kontakt@streuobstparadies.de, bestellt werden.
Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar bilden laut dem Verein mit rund 26 000 Hektar eine der größten zusammenhängenden Streuobstlandschaften Europas. Das Schwäbische Streuobstparadies verfolgt das Ziel, diesen Schatz zu erhalten und zu vermarkten.