Der Rundfunkbeitrag soll nach einem neuen Modell berechnet werden. Die Entscheidung über die Zukunft der Finanzierung von ARD und ZDF steht beim Treffen der Länderchefs am 6. Juni in Berlin auf der Tagesordnung.

Stuttgart - Wenn ARD und ZDF mehr Geld brauchen, müssen sie ihre Wünsche bei einer unabhängigen Instanz anmelden. Diese Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft, ob die Forderungen angemessen sind. Weil Rundfunk hierzulande Ländersache ist, liegt die Entscheidung über eine etwaige Erhöhung des Rundfunkbeitrags, den im Prinzip jeder Haushalt leisten muss (derzeit 17,50 Euro pro Monat), bei den Ministerpräsidenten; deren Beschluss benötigt allerdings noch die Zustimmung aller 16 Länderparlamente. In der Regel folgen die Länder den Empfehlungen der KEF. Der Vorgang ist kompliziert, aber er hat sich bewährt, zumal der staatliche Einfluss auf diese Weise niedriger ist als bei einer Finanzierung durch Steuern.

 

Trotzdem werden die Ministerpräsidenten bei ihrer Sitzung am 6. Juni in Berlin vermutlich ein neues Modell beschließen. Hintergrund ist nicht zuletzt eine mögliche Verschiebung der politischen Kräfte durch die ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst: Die AfD betrachtet ARD und ZDF als „Systemmedien“ und würde sie am liebsten abschaffen. Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schützen, haben die Staatskanzleien ein Indexierungsmodell entworfen. Dabei würde der Rundfunkbeitrag mit der Inflationsrate oder dem Verbraucherpreisindex verknüpft und alle zwei Jahre automatisch angepasst.

Die Schallmauer liegt bei 17,98 Euro

ARD und ZDF könnten mit dem neuen Modell wohl recht gut leben, „solange die Grundsätze einer bedarfsgerechten Finanzierung“ beachtet würden, sagt der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm, Intendant des Bayerischen Rundfunks. Er erinnert daran, dass sich das verfügbare Beitragsaufkommen der ARD seit der letzten Erhöhung vor zehn Jahren unterhalb des Verbraucherpreisindexes bewege. Die Ausgaben der Sender für Gehälter, Produktionskosten und Senderechte unterliegen zudem einer branchenspezifischen Teuerungsrate von derzeit circa 2,5 Prozent.

Wilhelm sowie der ZDF-Intendant Thomas Bellut haben als Basiswert für die künftige Berechnung des Rundfunkbeitrags 18,35 Euro genannt. Dafür fände sich bei den Ländern jedoch keine Mehrheit. Sachen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) sieht die Schallmauer bei 17,98 Euro. Auf dieser Höhe lagen die Gebühren schon einmal, ehe sie 2013 nach der Umstellung auf den von jedem Haushalt zu zahlenden Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro gesenkt wurden. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ist generell gegen eine Beitragserhöhung. Dem Indexmodell würden sich beide Länder wohl dennoch nicht verwehren.

Medienrechtler und konservative Politiker äußern jedoch verschiedene Einwände. Die einen verweisen auf bindende verfassungs- und europarechtliche Vorgaben: Auch bei einer Indexierung müssten die Anstalten zunächst ihren Finanzbedarf anmelden; die endgültige Entscheidung würde weiterhin bei den Ländern liegen. Die anderen sehen die Gefahr, dass ARD und ZDF ihre Sparbemühungen einstellen. Die Privatsender haben ohnehin traditionell Vorbehalte gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bereits juristische Schritte angekündigt; sie fürchten, die Reform werde ARD und ZDF zu einer „unkontrollierten Flexibilität“ verhelfen.

Aber auch der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger hat sich in Interviews kritisch geäußert. Er sieht keinerlei Anlass, das funktionierende und anerkannte System zu verändern, zumal er einen automatischen Anstieg des Rundfunkbeitrags für problematisch hält. Seiner Ansicht nach laufe ein Indexmodell auf eine Lotterie hinaus, bei der die Anstalten entweder zu viel oder zu wenig Geld erhielten, zumal das Modell Erträge aus Werbung und Sponsoring außer Acht ließe.

Das Modell ist auch eine „Lex AfD“

Derzeit deutet allerdings viel darauf hin, dass die KEF auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen wird. Die Rundfunkkommission der Länder hat als Argument für das neue Modell zwar unter anderem einen Bürokratieabbau angekündigt, aber wie aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei verlautet, müsse es auch bei einem Wechsel des Beitragsmodells eine fortlaufende Kontrolle der erforderlichen Mittel geben. Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der Länder, weshalb Aussagen von Malu Dreyer (SPD) ein besonderes Gewicht haben. In einem Interview mit dem Fachdienst epd medien hat die Ministerpräsidentin für das Indexmodell geworben, weil es für die Anstalten „Verlässlichkeit und Planbarkeit“ bedeute.

Sie sagt aber auch, dass eine unabhängige Instanz benötigt werde, um die bedarfsgerechte Ausstattung der Sender zu prüfen. In dem Gespräch räumt Dreyer zudem indirekt ein, dass das Reformmodell nicht zuletzt eine „Lex AfD“ ist: Die Debatten um die Beitragserhöhungen seien stets mit sehr vielen Emotionen aufgeladen, und die Parlamente „sind inzwischen so zusammengesetzt, dass der Rückhalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr uneingeschränkt vorhanden ist.“

Die Ministerpräsidenten werden die Umstellung auf ein Indexmodell vermutlich mit einer Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrags verknüpfen. Die Anstalten sollen künftig selbst entscheiden dürfen, welche Angebote sie den Zuschauern, Hörern und Nutzern in Fernsehen, Radio und Internet unterbreiten. Im Gegenzug erwarten die Politiker laut Dreyer „ein vielfältiges Angebot, das sich nicht nur an den marktüblichen Kriterien orientiert.“ Es sei ein klarer Anspruch an ARD und ZDF, dass sie ihren Auftrag erfüllten, „und da steht im Vordergrund, dass Information, Kultur, Bildung und Qualitätsjournalismus unabhängig von Marktmechanismen gestaltet werden.“