Der Landkreis will künftig mehr Geld in den öffentlichen Nahverkehr investieren – nicht alle Städte und Gemeinden profitieren direkt davon.

Ludwigsburg – Zunächst klang es nach einer guten Nachricht: Der Landkreis will in Zukunft mehr für die Busverkehre zahlen. Für Ludwigsburg, Kornwestheim und einige andere Kommunen im Kreis bedeutet das jedoch nicht, dass ihr Haushalt entlastet wird. Durch die Neuordnung der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs müssen sie sogar mehr zahlen als bislang – das gefällt ihnen wenig.

 

In Ludwigsburg befürchtete man zunächst, künftig drei Millionen Euro jährlich für die Linienbusse berappen zu müssen – bislang legt die Stadt dafür etwa 300 000 Euro auf den Tisch. Dagegen protestierte die Stadtverwaltung, mit voller Rückendeckung ihres Bauausschusses. Inzwischen haben sich Stadt und Kreis zu weiteren Gesprächen getroffen. Das Ergebnis: Ludwigsburg muss voraussichtlich von 2020 an, wenn die neue Regelung greift, nur etwa 400 000 Euro mehr zahlen als bisher. Damit könne er leben, sagt der Baubürgermeister Michael Ilk: „Es ist ja klar, dass wir nicht davonkommen, ohne einen Beitrag zu leisten“, betont er. Der Gemeinderat muss jedoch noch zustimmen.

Neues Konzept, neue Berechnungen

Axel Meier, der Leiter des Fachbereichs Verkehr im Landratsamt, erklärt die wundersame Verringerung der Mehrkosten für die Stadt mit neuen Berechnungen. Bei den Kalkulationen müsse viel mit Annahmen und Pauschalbeträgen gearbeitet werden, weil die konkreten Kosten noch nicht abgesehen werden könnten. Aufgrund der Beschwerden von Seiten einiger Kommunen habe man gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen die Pauschalen noch einmal überprüft und neu angesetzt. Zudem wolle der Kreis nun auch kommunale Extrawünsche, sogenannte Zubestellungen, zur Hälfte finanzieren – anfangs wollte er lediglich für ein Basisangebot aufkommen.

Trotz dieser neuen Berechnungen ist man auch in Kornwestheim wenig begeistert von den Auswirkungen der Neuregelung. Denn hier wird die künftige Form der Finanzierung nach wie vor ordentlich zu Buche schlagen. Bislang zahlt die Stadt laut dem Finanzbürgermeister Dieter Allgaier weniger als 50 000 Euro für ihre Buslinien. Werde die Neuregelung wie geplant umgesetzt, rechne man von 2020 an mit mehr als 300 000 Euro für genau das gleiche Angebot, sagt Allgaier. Zwar habe der Gemeinderat dem Vorschlag des Kreises bereits zugestimmt, „aber nur mit der Faust in der Tasche“. Er könne akzeptieren, dass eine kreisweite Lösung sinnvoll sei – insbesondere, wenn kleine Kommunen davon profitierten. Allerdings frage er sich durchaus, ob es das richtige politische Signal sei, die Kommunen draufzahlen zu lassen, wenn man den öffentlichen Nahverkehr eigentlich stärken wolle.

Bietigheim-Bissingen wird künftig entlastet

Recht gelassen hingegen blickt Bietigheim-Bissingen der Zukunft entgegen. „Die Stadt wird unter dem Strich entlastet“, teilt Anette Hochmuth, die Sprecherin der Stadt, mit. Die Verwaltung rechne damit, 150 000 bis 200 000 Euro weniger zahlen zu müssen. Allerdings hat die Kommune bislang mit mehr als einer halben Million Euro im Jahr auch vergleichsweise viel in ihre innerstädtischen Buslinien investiert.

Anders als Ludwigsburg und Kornwestheim: Sie haben von der bisherigen Regelung profitiert. Die 1993 eingeführte Form der Finanzierung beruhte unter anderem auf dem damaligen Status quo der örtlichen Busunternehmen. Man vereinbarte, dass deren Verluste durch den Zusammenschluss im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) über eine Umlage ausgeglichen werden solle, die alle Landkreise in der Region zahlen müssen. Da die Anbieter in Ludwigsburg und Kornwestheim hohe Einnahmen hatten, erhielten sie seither auch hohe Umlagesummen – weshalb die Kommunen weniger investieren mussten.

Der Status quo soll erhalten werden

Konzept:
Der Landkreis übernimmt von 2020 an die gesamten Kosten für das aktuelle Angebot im überörtlichen Busverkehr. Zudem soll ein Basisangebot bei innerstädtischen Linien aus dem Kreisetat bezahlt werden, das nach Einwohnerzahl und Nachfrage berechnet wird. Die Kosten für jegliche Extrawünsche der Kommunen werden außerdem zu 50 Prozent vom Landkreis finanziert. Mit dieser Regelung will die Kreisverwaltung sicherstellen, dass mindestens der Status quo erhalten bleibt – und das enge Netz des öffentlichen Nahverkehrs nicht durch die Entscheidung einer einzelnen Kommune gefährdet werden kann.

Anlass:
Hintergrund der Neuregelung sind Änderungen des EU-Rechts. Diese führen dazu, dass die bisherigen Kooperationsverträge künftig nicht mehr gelten. Deshalb suchen Landkreise und Verkehrsanbieter in der Region nach einer Lösung, um den öffentlichen Nahverkehr europarechtskonform zu gestalten.