Die Landesregierung hat ihre Strategie für den ÖPNV in Baden-Württemberg skizziert. Ein Landkreis gilt bei den Taktzeiten des Nahverkehrs als Vorbild.

Stuttgart - Das Kabinett der Landesregierung hat den 100 Seiten starken und 130 Einzelmaßnahmen umfassenden Entwurf für ihre ÖPNV-Strategie 2030 zum Ausbau des Bus- und Nahverkehrszugangebots zur Anhörung bei den Fachverbänden frei gegeben. „Das ist keine nette Idee von mir als Verkehrsminister, das ist ein mit den kommunalen Verkehrsträgern abgesprochenes Konzept“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

 

Auf dem Land soll alle 30 Minuten ein Bus oder Zug fahren

Sekundiert wurde er von Vizeministerpräsident Thomas Strobl (CDU), der den abwesenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann vertrat: „Baden-Württemberg wird nicht nur beim Klimaschutz eine führende Rolle einnehmen, wir werden unser Land auch bei der nachhaltigen Mobilität zum Vorreiter machen“, sagte Strobl. Bis 2030 sollten Angebot und Nachfrage im ÖPNV – gemessen am Vergleichsjahr 2010 und den damals gefahrenen Personenkilometern – verdoppelt werden.

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Mit einem Bündel von Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden. So soll der ÖPNV auch im ländlichen Raum attraktiv werden, und zwar auch außerhalb der Werktage, wenn Schulbusse fahren. Gedacht ist eine Mobilitätsgarantie, die in der Zeit von fünf bis 24 Uhr den Bürgern sowohl in den Städten als auch auf dem Land ein dichtes Fahrplanangebot macht. Die Taktzeiten sollen enger werden. „Bis 2026 müssen wir sicherstellen, dass man mit Bus und Bahn zuverlässig unterwegs sein kann – im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten“, so Hermann. Dies solle zunächst in den Hauptverkehrszeiten zum Tragen kommen.

Pilotprojekte in fünf Landkreisen: ein Sammeltaxi auf Abruf

Als ein einklagbares Recht wollte Hermann die Mobilitätsgarantie nicht sehen, sie sei „ein Leitbild“, aber alle staatlichen Ebenen – auch die Kommunen – seien in der Pflicht, die im Koalitionsvertrag genannte ÖPNV-Offensive mitzutragen.

Was die bessere Anbindung von Kleinstädten und Dörfern anbelangt, so wird auf ein Konzept ohne Linienbusse, aber mit „flexiblen Bedienformen“ gesetzt. Das heißt, ein Fahrgast bestellt bei Bedarf („on demand“) ein Sammeltaxi oder einen Kleinbus, der „haltestellenlos“ die Fahrgäste einsammeln kann. In fünf Landkreisen soll das in den nächsten fünf Jahren erprobt werden: Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freudenstadt, Schwäbisch Hall und im Alb-Donau-Kreis. Das Land will die Projekte mit bis zu 1,8 Millionen Euro fördern, als Bedingung wird genannt, dass die Buchung per App erfolgen muss und der Zugang zu den Fahrzeugen barrierefrei ist.

Nahverkehr im Landkreis Tübingen als Vorbild

Ein wichtiger Baustein der ÖPNV-Strategie ist neben der Mobilitätsgarantie der Mobilitätspass, ein vom Ministerium bewusst so gewählter Begriff, hinter dem die Möglichkeit einer Nahverkehrsabgabe steht, die die Kommunen – läuft alles nach Plan – von Ende nächsten Jahres an erheben könnten. Sie kann entweder von den Fahrzeughaltern, allen Einwohnern oder von Nutzern einer Straße erhoben werden – und ihre Einnahmen sollen in den Ausbau des ÖPNV gesteckt werden. „Es ist insofern keine Abgabe, als der Zahlende etwas bekommt mit dem Mobilitätspass“, sagt Hermann. Zahle er beispielsweise zehn Euro im Monat, könne er für diesen Betrag gratis den ÖPNV benutzen. Der Nebeneffekt sei eine Entlastung der Kommunen vom Verkehr.

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Sowohl Mobilitätsgarantie als auch Mobilitätspass sollen in den nächsten Monaten in Pilotregionen erkundet werden. Noch bis Ende Oktober läuft ein Aufruf des Landes an Städte und Landkreise, sich für solch einen Testlauf zu bewerben. Was die Mobilitätsgarantie mit ihren besseren Taktzeiten anbelangt, so ist vom Verkehrsministerium der Landkreis Tübingen als Vorbild beschrieben worden: Der strebe bereits bei der Fortschreibung seines Nahverkehrsplans grundsätzlich einen 30-Minuten-Takt an und im Verdichtungsraum außerhalb der „Schwachlastzeiten“ einen 15-Minuten-Takt.

Per App den Tagesbestpreis ermitteln

Ohne Mitwirkung der kommunalen Verkehrsträger wird die ÖPNV-Strategie nicht gelingen, davon ist auch Hermann überzeugt. „Alle zuständigen Akteure müssen sich stärker an der Finanzierung des ÖPNV beteiligen“, sagt er. Das Land habe im Koalitionsvertrag klargestellt, dass es das tun werde. Überdies habe die Länderkonferenz der Verkehrsminister im Juni vom Bund einstimmig verlangt, dass er bis 2030 jährlich einen Betrag von zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau des ÖPNV bereit stelle.

Gewissermaßen als Begleitmaßnahmen für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr werden auch auf Apps basierende E-Tickets gesehen, die auch im ländlichen Raum funktionieren sollten und die den Tagesbestpreis einer Fahrt ermitteln. Auch eine Vereinfachung der Tickets, so Hermann, sei wünschenswert. Ein gutes Beispiel hierfür sei die Tarifzonenreform des VVS in Stuttgart von 2019. Schließlich müsse in die Infrastruktur der Nahverkehrsnetze investiert werden, dies geschehe beispielsweise gerade bei der Bodenseegürtel-Bahn oder dem Donau-Iller-S-Bahn-Netz. Auch müsse der ÖPNV in den Städten freie Fahrt erhalten, beispielsweise durch eigene Busspuren.

Nach der Anhörung soll die ÖPNV-Strategie erneut ins Landeskabinett, 2022 soll mit ihrer Umsetzung begonnen werden.

Zukunft des angeschlagenen Bahnbetreibers Abellio ist ungewiss

Zerschlagung
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hält eine Zerschlagung des angeschlagenen Bahnbetreibers Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH für denkbar. „Prinzipiell wäre es möglich, dass das Unternehmen zerlegt und zerlegt verkauft wird“, sagte der Grünen-Politiker.

Insolvenz
Abellio befindet sich seit Juni in einem Schutzschirmverfahren – eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts. Abellio befährt Strecken im Bereich Stuttgart und Neckartal. Seine 52 Zuglinien fahren auch in anderen Bundesländern. Das Unternehmen hat rund 3100 Beschäftigte in Deutschland.

Übergang
Bis zum Jahresende teilten sich Abellio und das Land das Defizit. Es sei möglich, dass man eine Übergangszeit für eine neue Ausschreibung brauche. In dieser Zeit wäre das Land womöglich bereit, seinen Anteil am Defizit weiterzutragen, sagte Hermann. Womöglich werde die Übergangsfrist verlängert.