Der Gärtner Simon Hayler wehrt sich mit einem offenen Brief gegen Neubaupläne der Stadt Weinstadt. Direkt neben seinem Betrieb entsteht die Halde V.

Weinstadt - Man zwingt uns, gegen die Stadt zu klagen“, sagt Simon Hayler. Der Inhaber einer Gärtnerei in Weinstadt-Endersbach sieht, ohne dass er den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim beschreitet, keine andere Chance mehr für seinen Betrieb. Der Hintergrund: Direkt neben der Gärtnerei wird derzeit in dem Weinstädter Teilort ein Neubaugebiet erschlossen, die Halde V. Durch die geplante Wohnbebauung fürchtet Hayler um die Existenz seines Betriebs. Um seine Situation öffentlich zu machen, hat er einen offenen Brief an den Gemeinderat geschrieben.

 

Denn durch den Bebauungsplan der Halde V würden die Betriebszeiten auf 6 bis 22 Uhr eingeschränkt, erklärt Hayler gegenüber dieser Zeitung. Als Gärtnerei sei man jedoch auf eine Auslieferung der Pflanzen am frühen Morgen angewiesen. Mehrfach habe er daher bei Offenlagen der Pläne Einspruch eingelegt, der indes jedes Mal von der Stadt abgelehnt worden sei. „Aber wir haben Bestandsschutz. Das haben uns Rechtsanwälte bestätigt und auch die IHK“, sagt Hayler, der hierzu ein Schreiben vorlegen kann.

Möglichkeiten für Lärmschutz durchgespielt

„Es gibt keine Hinweise, dass eine Nachtanlieferung genehmigt wurde“, erwidert der Bürgermeister Thomas Deißler entgegen. Gäbe es eine solche, wäre das Wohnhaus Haylers neben seiner Gärtnerei nie genehmigt worden, ergänzt der Oberbürgermeister Michael Scharmann.

Abgesehen davon habe Hayler von den Plänen der Stadt, daneben einmal ein Wohngebiet zu erschließen, bereits Kenntnis gehabt, als er an den heutigen Standort aussiedelte. Das belege ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004. Zudem habe man viele Möglichkeiten für einen Lärmschutz durchgespielt, der auch eine Nachtanlieferung, so es eine gebe, zulassen würde, berichtet Deißler aus dem städtischen Bauamt. Somit könne von einer Existenzgefährdung des Betriebs keine Rede sein – im Gegenteil: „Wir sind dabei, ein Sondergebiet Gärtnerei zu machen, um deren Gebiet abzusichern.“ Eine spätere eventuelle Nutzung als Mischgebiet sei damit für das gut 300 000 Quadratmeter große Areal, das zwischen dem Neubaugebiet und dem bestehenden Gewerbegebiet Metzgeräcker Süd liegt, indes nicht möglich.

Mögliche Umzugspläne stehen im Raum

Eine Ausweisung der Gärtnereigeländes als solches habe hingegen Hayler bei früheren Verhandlungen über den Verkauf eines Grundstücks, das er im Gebiet der Halde V besitzt, an die Stadt verlangt, berichtet der OB, der sich aufgrund des offenen Briefs gezwungen sieht, davon zu berichten. „Aber es kann nicht sein, dass Einzelne mit einem Druckmittel die Stadtplanung und Siedlungspolitik beeinflussen.“ Daher habe man auf den Kauf der 400 Quadratmeter großen Fläche am Rand des Neubaugebiets verzichtet, sagt Scharmann, der gemeinsam mit Deißler hinter dem neuerlichen Vorstoß Haylers Kalkül vermutet. Denn offen im Raum stehen schon seit Längerem mögliche Umzugspläne der Gärtnerei nach Kernen.

Hayler wiederum sieht darin ebenfalls eine Absicht der Stadt, den Bebauungsplan erst jetzt nach fast einem Dreivierteljahr veröffentlicht zu haben. Deshalb könne er jetzt erst dagegen klagen. Derweil seien die Erschließungsarbeiten fast fertig. Zudem kritisiert er in seinem Brief die städtische Praxis des Baulandmodells. Dass sich die Stadt auf diese Weise für Neubaugebiete Vorkaufsrechte auf Grundstücke sichere, sei ein Eingriff ins Grundgesetz. Zumal die Stadt so einen zweistelligen Millionengewinn scheffle. Dazu führt Hayler den Kaufpreis der Kommune gegenüber den Eigentümern von 175 Euro pro Quadratmeter an und jenem, den sie im Weiterverkauf an Bauträger mit bis zu 1000 Euro erzielen könne.

Der Oberbürgermeister widerspricht Vorwürfen

So blieben der Stadt nach Abzug der Erschließungskosten mehr als 21 Millionen Euro, mit denen sie mehrere Großprojekte umsetzen könne und danach immer noch Geld auf der hohen Kante habe. „Dabei dürfen Kommunen eigentlich keinen Gewinn mit Bauland machen.“ Dennoch würden dafür Grundstückseigentümer über den Tisch gezogen, meint Hayler, der seine Fläche nicht verkauft hat.

„Zu dem Vorwurf, die Stadt würde sich bereichern, muss man sich erst einmal die Frage stellen: Wer ist überhaupt die Stadt? Das sind alle Bürger, die in Weinstadt leben“, sagt Scharmann. Daher gehe der Verkaufserlös dem Gemeinwohl zu. „Dafür wird Infrastruktur geschaffen, Lebensqualität für alle Einwohner.“ Zudem müsse die Infrastruktur auch erhalten werden. Abgesehen davon sei es „sehr, sehr positiv für die gesamte Stadt“, dass mit der Halde V auch sozialer Wohnungsbau vorangetrieben werde.