368.000 Menschen in Stuttgart dürfen bei der Landtagswahl am 8. März abstimmen. 155.000 dürfen es nicht, obwohl sie über 16 Jahre alt sind. Fünf Fragen und Antworten dazu.
Sie leben teils seit Jahren oder Jahrzehnten in Stuttgart, arbeiten in der Regel und haben manchmal eine Familie – doch stimmberechtigt bei der Landtagswahl am 8. März sind sie nicht. Knapp 30 Prozent der Bewohner der Landeshauptstadt, die über 16 Jahre alt sind, dürfen nicht wählen.
Wie viele dürfen (nicht) wählen?
Das Statistische Amt beziffert auf Nachfrage die Zahl der Nicht-Wahlberechtigten über 16 Jahren auf zwischen 154.000 und 155.000 Personen in Stuttgart. Berechtigt sind etwa 368.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter.
Warum dürfen so viele nicht wählen?
Den größten Teil machen Menschen aus, die ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben, aber nicht über die deutsche Staasangehörigkeit verfügen. Laut der kommunalen Bevölkerungsstatistik ist dies bei 153.534 Personen (Stand: 31. Dezember 2025) im Alter von 16 Jahren und älter der Fall. Die weitaus kleinere Gruppe sind Deutsche, die innerhalb der letzten drei Monate von außerhalb Baden-Württembergs nach Stuttgart zugezogen sind. Dies waren laut Statistischem Amt zuletzt 1278 Personen.
Ist das ein Problem?
Einer Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge ist für eingewanderte Menschen „das Wahlrecht der Schlüssel, um ihren Beitrag zur Gesellschaft anzuerkennen sowie ihnen eine Stimme und gleiche Mitwirkungsrechte bei der Wahl der Regierungen und ihrer Behörden zu geben, unter denen sie leben“. Die Frankfurter Politikwissenschaftlerin und Uniprofessorin Sandra Seubert empfiehlt daher, dass Menschen dort wählen dürfen sollten, wo sie wohnen. Gleichzeitig sollten sie nicht mehr in dem Land mitbestimmen dürfen, in dem sie seit vielen Jahren nicht mehr leben.
Es gibt übrigens Wahlkreise in Deutschland, bei denen deutlich mehr als die Hälfte der dort wohnenden Personen nicht wählen können. In Berlin ist dies etwa im Wahlbezirk 415 in Lichtenberg der Fall. Dort waren zuletzt mehr als 70 Prozent nicht wahlberechtigt. Zugleich werden wohlsituierte Gegenden, in denen kaum Nichtdeutsche leben, im Verhältnis dazu überproportional stark vertreten bei Wahlen – was zu Ungerechtigkeiten führen kann.
Gibt es dagegen Widerstand?
Mehrere Initiativen kämpfen dafür, das Wahlrecht progressiver zu gestalten. In Freiburg setzt sich der „Wahlkreis 100 Prozent“ dafür ein, dass auch Nicht-EU-Bürger bei kommunalen Wahlen – also für Gemeinderäte – Mitspracherecht haben. Die Initiatoren der bundesweiten Petition „Nicht ohne uns 14 Prozent“ erklären, dass die 14 Prozent, die 2025 nicht bei der Wahl zum Bundestag mitentscheiden durften, fast 10 Millionen Menschen sind – und damit mehr als die Gesamtbevölkerung Österreichs ausmachen.
Wie ist es in anderen Ländern?
Hierzulande dürfen Menschen ohne deutschen Pass nur bei Kommunalwahlen mitbestimmen – aber auch nur, wenn sie einen europäischen Pass haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen diese Personen bei keiner Wahl ihr Kreuzchen setzen. In 16 der 27 EU-Staaten – darunter Spanien, Schweden, Finnland, Dänemark und Portugal – dürfen Menschen bei kommunalen Wahlen mitbestimmen, auch wenn sie keine EU-Bürger sind. Nur in vereinzelten Ländern weltweit dürfen Ausländer grundsätzlich auch bei nationalen Wahlen mitbestimmen – darunter Neuseeland, Uruguay und Chile. Andernorts ist das Wahlrecht noch reglementierter als in Deutschland. So dürfen in den USA beispielsweise nur „natural born citizen“ zum Präsidenten gewählt werden, also nur Personen, die im Land geboren sind.