OLG Stuttgart reduziert Schadenssumme Statt Urteil für Ex-Vorstand der SSB Vergleich?
Der frühere SSB-Personalvorstand Reinhold Bauer kämpft um seine Reputation. Betriebsräte erhielten in seiner Amtszeit teils deutlich zu hohe Vergütungen.
Der frühere SSB-Personalvorstand Reinhold Bauer kämpft um seine Reputation. Betriebsräte erhielten in seiner Amtszeit teils deutlich zu hohe Vergütungen.
Im Rechtsstreit zwischen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und ihrem Ex-Personalvorstand Reinhold Bauer um überhöhte Zahlungen an Betriebsräte scheint in zweiter Instanz ein Vergleich möglich. Der Streitwert: 1,9 Millionen Euro.
Beide Parteien waren nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart 2023 in Berufung gegangen. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung des langjährigen Vorstandsmitglieds, der laut Aktiengesetz für die Überbezahlung der Betriebsräte haftet. Das Gericht war der Klage des städtischen Unternehmens nur zum Teil gefolgt. Statt 1 904 999,57 Euro Schadenersatz berechnete das Landgericht rund 580 000 Euro plus Zinsen.
Das Oberlandesgericht hat diese Summe am Mittwoch in der Verhandlung unter Vorsitz von Richter Stefan Vatter auf den Vergleichsvorschlag von rund 481 000 Euro plus Zinsen reduziert. Die Richterbank hatte sich durch Excel-Tabellen und Rechnungen gekämpft. Trotz intensiver Einarbeitung „schwimme“ man bei einzelnen Positionen, sagte Vatter. Er bemängelte fehlende Gutachten und unklare Rechnungen für Anwaltshonorare. Die SSB hatte 155 000 Euro für die Kanzlei Menold Bezler geltend gemacht; davon wurde ein Bruchteil anerkannt. Der SSB-Aufsichtsrat soll laut dem Stuttgarter Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) am kommenden Mittwoch über den Vergleich entscheiden. Es gibt Tendenzen, ihn anzunehmen. Auf der anderen Seite entscheidet der beklagte Ex-Vorstand nicht allein, sondern laut dessen Anwalt Henrik Steffen Becker (Kanzlei Ritterhaus) zusammen mit einer Versicherung (Manager-Haftpflicht). Wichtig sei dem Mandanten, dass mit dem Vergleich über ihn nicht mehr behauptet werden dürfe, dass dieser seine Pflichten verletzt habe.