Oliver Kahn verklagt den südbadischen Handschuhhersteller „T1TAN“. Der ehemalige Nationationaltorhüter sieht seine Marken- und Namensrechte verletzt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Peter Stolterfoht (sto)

München - Titan, der. Substantiv, maskulin. Bedeutungen: 1. Angehöriger eines Geschlechts riesenhafter Götter, die von Zeus gestürzt wurden. 2. Jemand, der durch außergewöhnlich große Leistungen, durch große Machtfülle oder Ähnliches beeindruckt.

 

Vielleicht werden die Angaben im Duden zum Thema Titan demnächst ja um eine juristische Komponente erweitert. Oliver Kahn hat nämlich den Hersteller von Torwarthandschuhen verklagt, dessen Produkte unter der Markenbezeichnung „T1TAN“ vertrieben werden. Der ehemalige Nationaltorhüter sieht seine Namens- und Markenrechte durch die Firma, die ihren Sitz im südbadischen Herbolzheim hat, verletzt. Nach dem Motto: der Titan bin ich.

Der Streit um den Fußballertitel, den Kahn einst von den Medien verliehen bekam, wurde am Montag vor dem – sehr passend in diesem Torwartfall – Landgericht München 1 verhandelt. Oliver Kahn fordert Unterlassung und Schadenersatz. Die Gegenseite führt ins Feld, dass Kahns Karriere schon länger beendet sei, sich in der Zwischenzeit andere Torwart-Titanen entwickelt hätten und die Marke nicht angemeldet gewesen sei. Die Richterin machte schnell deutlich, dass sie eine gütliche Einigung anstrebe. Das Urteil will sie am 5. März verkünden.

Interessant macht den Fall auch, dass der Mainzer Bundesligatorwart René Adler nicht nur Werbeträger des Titan-Handschuhs ist, sondern auch als Gesellschafter der Firma des Jungunternehmers Matthias Leibitz fungiert. Oliver Kahn lässt übrigens auch Torwarthandschuhe herstellen, die allerdings den Namen „Goalplay“ tragen.

In einem nicht vergleichbaren aber artverwandten Fall hatte dasselbe Landgericht 2007 Oliver Kahns Teamkollegen Bastian Schweinsteiger recht gegeben. Der setzte sich juristisch gegen einen Fleischgroßhändler durch, der seine Bratwürste auf den Namen „Schweini“ getauft hatte. Der Augsburger Firmenchef musste diese von ihm eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt wieder löschen lassen. Der weiterführende Plan, außerdem noch Würste nach polnischer Rezeptur mit dem Namen „Poldi“ auf den Markt zu bringen, musste deshalb auch noch gleich verworfen werden.