In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Der eingebaute Chip ermöglicht es, sich online auszuweisen. Allerdings nutzen viele Bürger die Funktion noch nicht aktiv. Wird sie dann doch einmal gebraucht, wissen viele nicht, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist oder nicht.

 

Wie kann ich prüfen, ob die Online-Ausweisfunktion aktiv ist?

Sie haben drei Möglichkeiten, um zu prüfen, ob die Online-Ausweisfunktion für Ihren Personalausweis aktiv ist:
 

  1. Sie laden die AusweisApp2 herunter und nutzen die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“. Damit können Sie den Personalausweis scannen. Die App teilt Ihnen mit, ob die Ausweisfunktion aktiv ist. Hierfür benötigen Sie allerdings ein NFC-fähiges Smartphone.
  2. Sie lassen sich auf dem Bürgeramt bestätigen, dass die Ausweisfunktion aktiv bzw. inaktiv ist. Dort können Sie sie auch gleich aktivieren lassen.
  3. Sie prüfen das Ausstellungsdatum Ihres Ausweises. Wurde dieser nach Juli 2017 ausgestellt, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiv. Allerdings kann diese nur in Kombination mit der PIN genutzt werden. Sollten Sie diese verloren haben, folgen Sie der Anleitung.

Passend dazu: Wem gehört der Personalausweis?

Wie aktiviert man die Online-Ausweisfunktion?

Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, müssen Sie zunächst über die Webseite pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen Rücksetzbrief anfordern. Den Brief brauchen Sie auch, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion zwar aktiviert haben, aber sich nicht an den PIN erinnern können. Auch wer den originalen Brief mit der PIN verloren hat, kann sich erneut einen Rücksetzbrief bestellen. Sobald dieser eingetroffen ist, folgen Sie der nachstehenden Anleitung, um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren.
 

  1. Laden Sie die AusweisApp2 auf Ihr Smartphone oder rufen Sie die Seite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/aktivierung auf. Das Smartphone muss NFC-fähig sein.
  2. Scannen Sie den QR-Code auf dem Rücksetzbrief oder geben Sie den Aktivierungscode per Hand ein.
  3. Halten Sie Ihren Personalausweis bereit und folgen Sie den Anweisungen.
  4. Vergeben Sie im Anschluss eine neue sechsstellige PIN, die Sie sich gut merken können.
  5. Nun können Sie sich online mit Ihrem Personalausweis und der sechsstelligen PIN ausweisen.

Hinweis: Sie können die Online-Ausweisfunktion auch auf dem Bürgeramt durchführen lassen. Sollten Sie die PIN einmal vergessen, wiederholen Sie den Vorgang.