Wer bei der Online-Buchung von Tickets der Deutschen Bahn nicht aufpasst, kann auf der Bahnfahrt eine böse Überraschung erleben, wenn er während des Buchungsvorgangs falsch geklickt hat.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Für Martina Abt (Name von der Redaktion geändert) und ihre Schwester sollte es Anfang Mai eine schöne Bahnreise an die Ostsee werden. Die Hinfahrt nach Stralsund klappte prima. Doch die Rückfahrt geriet zum Ärgernis. Nicht nur, dass der ICE 1713 mit 148 Minuten Verspätung in München ankam. Im Großraumwagen wurden die Schwestern zuvor vom Fahrkartenkontrolleur des Schwarzfahrens bezichtigt – überdies mit Namensnennung, obwohl viele andere Fahrgäste die Kontroverse miterlebten.

 

Beschwerdeschreiben an Deutsche Bahn geschickt

„Wir empfanden dieses Verhalten des Zugbegleiters uns gegenüber als entwürdigend“, schreibt Frau Abt in ihrer Beschwerde an die Deutsche Bahn. Denn der Staatskonzern forderte von ihrer Schwester auch noch 301 Euro Nachzahlung, nachdem sich beide im Zug weigerten, ein weiteres Ticket zu lösen. „Ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewusst“, betont die Münchnerin.

Tatsache ist: Frau Abt hatte vor der Reise für das Duo zwei Hin- und Rückfahrt-Tickets online gebucht und bezahlt. Bei der Buchung gab das DB-System aber in roter Schrift den Hinweis, dass es „möglicherweise“ günstiger sei, getrennte Anfragen zu stellen, da die Münchnerin eine Bahncard 50 und ihre Schwester eine Karte für 25 Prozent Rabatt auf den Fahrpreis besitzt. „Ich bin dem Rat gefolgt und buchte für meine Schwester ein eigenes Ticket“, sagt sie.

Malheur passierte bei Online-Buchung

Dabei passierte das Malheur. Denn die Hinweise im DB-System zur Buchung von Fahrkarten für Mitreisende kann man leicht falsch verstehen. Zwar heißt es in der Abfrage fürs digitale Ticket, es sei nicht übertragbar und „nur gültig für den angegebenen Reisenden“. In Klammern gleich dahinter steht aber „ggf. mit Mitreisenden“ – weshalb man denken kann, dass unter eigenem Namen ein zweites Ticket für den Mitfahrer buchbar ist.

So meinte auch Frau Abt, alles richtig zu machen und beachtete die folgende Abfrage nicht weiter, in der das Buchungssystem fragt: „Sie selbst reisen nicht mit?“ Darunter folgt eine weitere Auswahl, in der man ein Kästchen mit dem Hinweis „Ticket für eine weitere Person“ anklicken kann. „Das habe ich nicht gewählt, da ich ja selbst mitgefahren bin“, erläutert die Bahnfahrerin das Missverständnis.

Fahrscheine anstandslos ausgedruckt

Als Ergebnis buchte und bezahlte Frau Abt zwei Rückfahrt-Tickets auf ihren eigenen Namen und reservierte innerhalb von acht Minuten auch zwei benachbarte Sitzplätze. Das DB-System druckte die Fahrscheine anstandslos aus. „Auch auf der Hinfahrt gab es keine Probleme“, berichtet die Reisende. „Erst der dritte Kontrolleur auf der Rückfahrt beanstandete, dass auf beiden Karten mein Name steht.“ Es folgten ein sehr unerfreulicher Wortwechsel im Zug mit der geschilderten Bloßstellung durch den DB-Kontrolleur und eine „Fahrpreisnacherhebung“ von 301 Euro.

Pro Bahn kennt das Problem

Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn kennt solche Fälle von Buchungsversehen, die immer wieder für Ärger sorgen. „Rein formal war die zweite Fahrkarte für die Mitfahrerin nicht korrekt ausgestellt“, sagt der Experte. Denn Online-Tickets seien immer personalisiert, um Missbrauch wie doppelte Ausdrucke und mehrfache Verwendung durch Betrüger zu verhindern. „In diesem Fall aber war ein Missbrauch auszuschließen“, urteilt der Fachmann. Schon bei der ersten Kontrolle hätten die Damen auf den Fehler hingewiesen und der Fall so kulant wie unbürokratisch geregelt werden müssen. „Denn schließlich waren beide Tickets ja bezahlt“, sagt Naumann. Das laute Nennen der Namen durch den dritten Kontrolleur im Zug gehe jedenfalls gar nicht: „Das ist nicht hinnehmbar und dafür sollte sich die DB entschuldigen.“

Das hat der Staatskonzern inzwischen auch ausdrücklich getan. Der Zugbegleiter habe zwar „tariflich korrekt“ gehandelt, nicht aber im Hinblick auf das laute Nennen der Namen, teilt ein Sprecher von DB Fernverkehr auf Anfrage mit. Hier hätte man sich im Umgang mit der Kundin „mehr Fingerspitzengefühl gewünscht“. Für dieses Verhalten entschuldige man sich.

Deutsche Bahn hat sich inzwischen entschuldigt

Die gute Nachricht für die Schwestern: Das eingeleitete Verfahren für die Nachzahlung von 301 Euro hat die DB eingestellt. Zudem sollen die Abläufe im DB-Buchungssystem, die intensiv getestet worden seien, nun nochmals von der Fachabteilung überprüft werden, sagt der Sprecher. Für die stark verspätete Rückfahrt werden beide Reisende überdies jeweils noch eine beträchtliche Entschädigung erhalten. Denn die Fahrgastrechte verpflichten die Bahn, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort satte 50 Prozent des Fahrpreises zurückzuzahlen.