Nach der ARD-Doku über den Online-Riesen Amazon: Die Bundesagentur für Arbeit geht dem Verdacht auf Gesetzesverstöße bei Leiharbeitsfirmen nach.

Stuttgart - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Sonderprüfung gegen eine Leiharbeitsfirma eingeleitet, die mit der deutschen Niederlassung des Internetversandhändlers Amazon zusammenarbeitet. Eine Sprecherin der BA bestätigte, dass die Nürnberger Behörde einen Personaldienstleister kontrolliert, der Leiharbeiter an deutsche Standorte des Versandunternehmens vermittelt. Solche Kontrollen seien nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten üblich, hieß es.

 

Nach einem Bericht in der ARD über prekäre Arbeitsbedingungen und die Einschüchterung von Mitarbeitern ist auch die Politik hellhörig geworden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem schwerwiegenden Verdacht. Die Ministerin drohte damit, dass bei Verstößen dem entsprechenden Zeitarbeitsunternehmen die Lizenz entzogen werde. Sie sieht aber keinen Anlass, die Gesetze über Zeitarbeitsunternehmen zu ändern.

Opposition fordert Maßnahmen zum Beschäftigten-Schutz

Dies kritisierte die Opposition. Sie forderte Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Hubertus Heil sagte, Zeitarbeit dürfe kein Dauerzustand werden. Sie sei nur dafür gedacht, Auftragsspitzen zu bewältigen.

Die Arbeitsagentur untersucht nun, ob das für Amazon tätige Zeitarbeitsunternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Der Zeitarbeitsbetrieb muss nachweisen, dass er den Mindestlohn bezahlt und Sozialbeiträge abgeführt hat. In der Zeitarbeitsbranche gilt zurzeit eine Lohnuntergrenze von 8,19 Euro pro Stunde im Westen und 7,50 Euro im Osten. Die Löhne bei Amazon lägen nach Angaben des Unternehmens darüber. Zudem geht es darum, ob das Leiharbeitsunternehmen die Mitarbeiter auch für die Zeiten entlohnt hat, die sie nicht im Betrieb waren, aber in Diensten des Zeitarbeitsunternehmens standen. Für verleihfreie Zeiten muss Lohn bezahlt werden.

Amazon trennte sich vom umstrittenen Wachdienst

Arbeitsmarktexperten warnen allerdings vor zu hohen Erwartungen an die Untersuchung. Die Bundesagentur kann einem Zeitarbeitsunternehmen nur dann die Lizenz entziehen, wenn es gegen Gesetze verstößt. Bei dem Vorwurf, das Zeitarbeitsunternehmen habe spanischen Leiharbeitern niedrigere Löhne bezahlt als versprochen, handelt es sich aber um arbeitsrechtliche Probleme. Dafür ist die BA nicht zuständig.

In dem Fernsehbericht wurde deutlich, dass ein Wachunternehmen die in Hotelanlagen untergebrachten Mitarbeiter in der Freizeit überwacht und eingeschüchtert hat. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit dem Firmennamen „H.E.S.S.“ sollen nach ARD-Angaben aus dem rechtsradikalen Umfeld stammen. Amazon trennte sich am Montag von dem umstrittenen Wachdienst. Die Zusammenarbeit werde mit sofortiger Wirkung beendet, sagte eine Sprecherin. Der US-Konzern habe eine Null-Toleranz-Grenze bei Diskriminierungen.