Der Mann, der im April 2017 ein Paar aus Süddeutschland überfallen und eine Frau vergewaltigte, ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Karlsruhe - Das Urteil gegen den Vergewaltiger einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei als unbegründet verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mit. Es bleibt damit beim Strafmaß von zehn Jahren Haft für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana.

 

Zelt mit Säge aufgeschlitzt

Der Mann hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie.

In einem ersten Prozess war der Angeklagte daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt worden. Der BGH hob dieses Urteil allerdings teilweise auf. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte. Eine Gutachterin im Revisionsprozess sah bei dem Angeklagten aber keine Hinweise für eine psychische Erkrankung und stufte ihn als voll schuldfähig ein. Dennoch wurde die Strafe auf zehn Jahre Haft herabgesetzt, weil die Richter elfeinhalb Jahre als zu hoch ansahen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.