Opfer im Südwesten Mängel des neuen Wahlrechts

Manche Wahlkreise in Baden-Württemberg gehen nach der nächsten Bundestagswahl leer aus. Foto: Christian Schwier - stock.adobe./Stimmzettel in Wahlurne

Mit ihrer Wahlrechtsreform will die Ampel den Bundestag schrumpfen lassen. Das geht vor allem zu Lasten der CDU. Die Christdemokraten im Südwesten laufen Gefahr, Einfluss und Gewicht in Berlin zu verlieren.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Wählen ist eigentlich kinderleicht, auch wenn bei Bundestagswahlen gleich zwei Kreuze zu vergeben sind. Bei der Frage, wie Stimmen in Parlamentssitze umgerechnet werden, wird die Demokratie allerdings zu einer Art Geheimwissenschaft. Selbst unter den gewählten Abgeordneten kann nicht jeder verständlich erklären, wie genau der Bürgerwille die Sitzordnung im Plenarsaal bestimmt.

 

Mit der Reform des Bundestagswahlrechts durch die Ampelkoalition ist das kaum besser geworden. Sie hat nur einen Vorteil: das Parlament wird kleiner – was letzten Endes auch Steuergeld spart. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht die Novelle abgesegnet – mit einer entscheidenden Korrektur zum Vorteil von CSU und Linken. Zumindest die bayrische Volkspartei muss nun nicht länger um ihre parlamentarische Existenz bangen.

Anders etliche direkt gewählte Kandidaten aus Baden-Württemberg. Bis zu einem Dutzend von ihnen wird nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen gewonnen haben. Zu den eigentlichen Verlierern des neuen Wahlrechts zählen vor allem die CDU im Südwesten – und die Wähler, die ihre Kandidaten vor Ort für die besten halten.

Was ist anders als bisher?

Seit 1953 gibt es zwei Stimmen bei der Bundestagswahl. Das bleibt auch so. Die Erststimme entscheidet darüber, wer vor Ort im heimischen Wahlkreis gewinnt und somit als direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag einzieht. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Zahl der Sitze, die den Parteien im Parlament insgesamt zusteht.

Wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würden, nennt man das Überhangmandate. Sie wurden bisher durch Ausgleichsmandate aufgewogen, sodass am Ende die Anzahl der Sitze der verschiedenen Parteien wieder dem Proporz der Zweitstimmen entspricht. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate wurde das Parlament aber immer größer. Laut Gesetz sollten im Bundestag nur 598 Abgeordnete sitzen, aktuell sind es 733.

Nach dem neuen Wahlrecht entfallen sowohl Überhang- als auch Ausgleichsmandate. Damit soll der Bundestag auf 630 Abgeordnete schrumpfen. Der Preis dafür: Manche in ihren Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordnete werden trotz Wahlsieg vor Ort keinen Sitz im Bundestag erhalten.

Wer wird gewählt?

In den Wahlkreisen entscheidet die einfache Mehrheit der Erststimmen. Somit reichen mancherorts weniger als 30 Prozent der Stimmen, um ein Direktmandat zu erhalten. Allerdings werden wegen der „Zweitstimmendeckung“ nicht mehr alle direkt gewählten Wahlkreiskandidaten einen Platz im Bundestag bekommen. Die sogenannte Zweitstimmendeckung ist das Limit, welches das Ergebnis der Zweitstimmen den einzelnen Parteien setzt. Ihre Vertretung im Bundestag muss dem jeweiligen Anteil an den Zweitstimmen entsprechen.

Nach Paragraf 6 des Bundeswahlgesetzes wird eine Art Hitliste der Wahlkreissieger nach deren Erststimmenergebnis vor Ort gebildet. Die Zweitstimmen der Parteien, denen sie angehören, entscheidet darüber, wie viele der Wahlsieger ins Parlament kommen. Die mit den schlechtesten Ergebnissen bleiben trotz Wahlsieg draußen.

Die Plattform election.de, die seit 2001 Wahlanalysen erarbeitet, hat auf der Basis aktueller Umfragen ausgerechnet, dass infolge dieses Verfahren bundesweit derzeit 28 Wahlkreise ohne Direktmandat bleiben werden. Ein Großteil davon liegt im Südwesten.

Wer zählt zu den Opfern?

Bei der baden-württembergischen CDU war das Missverhältnis zwischen direkt gewonnen Wahlkreisen und dem Zweitstimmenergebnis zuletzt besonders eklatant. Sie zählt deshalb vorrangig zu den Opfern des neuen Wahlrechts. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte die CDU im Land 24,8 Prozent der Zweitstimmen errungen – aber 33 der 38 Wahlkreise gewonnen (86,8 Prozent). Von den 33 christdemokratischen Wahlkreissiegern hatten elf ein Ergebnis unter 30 Prozent der Erststimmen. Sie alle wären damit bei der nächsten Bundestagswahl im kommenden Jahr gefährdet.

Nach aktueller Auswertung von election.de würde sechs direkt gewählten CDU-Abgeordneten kein Bundestagsmandat zugeteilt: Die akut betroffenen Wahlkreise sind Mannheim, Heidelberg, Stuttgart II, Tübingen, Freiburg und Lörrach. Bei der letzten Bundestagswahl hatte die CDU unter allen Wahlkreisen, in denen sie vorne lag, in Stuttgart II, Heilbronn, Rhein-Neckar, Pforzheim, Lörrach, Lahr-Emmendingen und Tübingen die schlechtesten Ergebnisse errungen. Demnach müssen sich die direkt gewählten Abgeordneten Max Mörseberg (25,9 Prozent der Erststimmen), Alexander Throm (27,8), Moritz Oppelt (28,5), Günther Krichbaum (28,5), Diana Stöcker (25,2) und Yannick Bury (27,8) sowie der Nachfolger oder die Nachfolgern von Annette Widmann-Mauz (27,0), die im Wahlkreis Tübingen nicht mehr kandidieren wird, Sorgen um ihren Posten im Parlament machen.

Wenn es so kommen sollte, wäre die CDU im Land und ganz speziell in der Region Stuttgart erheblich geschwächt: Aus der Landeshauptstadt selbst sowie aus Waiblingen und eventuell auch Ludwigsburg (letztes Erststimmenergebnis des Wahlkreissiegers Steffen Bilger: 29,5 Prozent) und Böblingen (Wahlkreissieger 2021: Marc Biadacz mit 29, 7 Prozent) wären überhaupt keine direkt gewählten CDU-Abgeordneten mehr in Berlin. Damit würde die Südwest-CDU massiv an Gewicht verlieren.

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