Sexuelle Gewalt hat viele Facetten - auch Exhibitionismus gehört in die Gruppe der sexuellen Übergriffe und ist kein Kavaliersdelikt. Aber wie verhält man sich richtig, wenn ein exhibitionistischer Übergriff droht?

Digital Desk: Ann-Kathrin Schröppel (aks)

Stuttgart - Eine junge Frau wurde vor kurzem in der U7 nach Mönchfeld Opfer eines exhibitionistischen Übergriffes. Ein bislang unbekannter Mann hatte sich vor ihr entblößt und onaniert. Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor wenigen Wochen nachts in der Straßburger Straße in Zuffenhausen. Hier war das Opfer eine 31-jährige Frau. Sie wurde Zeugin, wie ein bislang nicht identifizierter Mann im Lichtkegel einer Straßenlampe vor ihr onanierte. Weitere Fälle wurden in Gerlingen und Weilimdorf gemeldet.

 

An diesen Beispielen wird deutlich, dass Fälle von Exhibitionismus keine Seltenheit sind. Vor allem Frauen und Kinder werden Opfer von Triebtätern. „Bei diesen Personengruppen spielt die Hilflosigkeit eine Rolle. Sie können sich erfahrungsgemäß nicht gut zur Wehr setzten“, erklärt Ulrich Sauter, stellvertretender Leiter des Referats für Prävention im Bereich Kriminalprävention in Stuttgart.

Welches Verhalten ist das Richtige?

Die Kriminalpräventionsgruppe der Polizei schreibt auf ihrer Homepage: „Nehmen sie von Exhibitionisten keine Notiz. Gehen sie zügig weiter und verständigen sie die Polizei.“ Im Idealfall soll das Opfer also nicht mit Panik reagieren, nicht schreien oder rufen. Es gilt, Ruhe zu bewahren und sich möglichst normal zu verhalten. Als Notruf ist dann die 110 zu wählen.

Als Betroffener einer exhibitionistischen Handlung ist es außerdem wichtig, sich verbal zur Wehr zu setzten. Dem Exhibitionisten muss klargemacht werden, dass man mit seinem Verhalten nicht einverstanden ist: „Unterlassen Sie das, ich rufe die Polizei!“ Diesen Satz sollten Opfer zu dem Täter sagen, rät Ulrich Sauter. Wenn sich Personen in der Nähe befinden, die dem Opfer zu Hilfe kommen können, sollten auch diese gezielt angesprochen werden, etwa: „Sie mit der blauen Jacke, helfen Sie mir bitte. Ich werde belästigt.“

Von Vorteil ist es auch, wenn sich die Opfer äußerliche Tätermerkmale wie Statur, Körpergröße, Haarfarbe, Farbe und Art der Kleidung oder andere Auffälligkeiten merken, um der Polizei im Nachhinein eine möglichst genaue Personenbeschreibung zu liefern. Wenn möglich sollten sich junge Frauen, die gegen Abend im öffentlichen Nahverkehr alleine unterwegs sind, in der Nähe von vertrauenserweckenden Personen sein. „Setzten Sie sich abends nicht in den verlassenen, letzten Wagen der Bahn. Wählen Sie lieber einen Platz in der Nähe des Fahrers oder setzen Sie sich nach vorn in den Triebwagen und zu den anderen Fahrgästen“, rät Ulrich Sauter.

Kein Pfefferspray in der Handtasche

Von Schutzmaßnahmen, wie das Mitführen von Pfefferspray oder anderen Reizgasen rät der stellvertretende Leiter des Referats für Prävention im Bereich Kriminalprävention ab. „Bei diesen Sprühgeräten besteht immer die Gefahr, dass der Täter den Betroffenen die Waffe entwendet und dann gegen die Opfer richtet. Auch sind die Sprays in der Handtasche nicht gleich zu finden und der Umgang damit ungeübt. Zusätzlich besteht die Gefahr, bei wechselnder Windrichtung oder in geschlossenen Räumen unschuldige Dritte zu verletzen.“

Als Aufarbeitungsmaßnahme einer bereits erlebten exhibitionistischen Handlung, rät der Experte zum offenen Gespräch: „Kinder sollten mit ihren Eltern und junge Frauen mit dem Partner, Freunden, der Familie oder speziellen Beratungsstellen reden und über das Geschehene berichten. Es ist wichtig, aktiv nach Hilfe zu suchen und sich zu öffnen. Die Opfer sind niemals Schuld an einer solchen Situation. Es sind immer die Täter.“