Opfern von Gewalttaten steht in Deutschland eine Entschädigung zu. Doch nicht selten werden die Leistungen vom Landesversorgungsamt nicht bewilligt – oder plötzlich wieder aberkannt. Zwei Betroffene berichten.

Stuttgart - Acht Jahre lang erfuhr Anita (Name von der Redaktion geändert) so etwas wie eine Anerkennung für das Leid, das sie bereits als kleines Kind durchleben musste. Von 2008 bis 2016 erhielt die 48-Jährige aus der Nähe von Stuttgart Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG): Unterstützung bei Reha-Aufenthalten zum Beispiel und eine kleine Opferrente. In ihrem Fall waren es monatlich 132 Euro.