Zu wenige ordentliche Mitglieder – an dieser Hürde scheitert die Anerkennung von Peta als Tierrechtsorganisation vor Gericht. Der Verein sollte das ändern, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es bleibt also dabei: Das Land Baden-Württemberg muss Peta weiterhin nicht offiziell als Tierrechtsorganisation anerkennen. Auch in der zweiten Instanz ist der bundesweit aktive Verein mit Sitz in Stuttgart jetzt vor Gericht unterlegen. Es gebe Zweifel an einer „sachgerechten Aufgabenerfüllung“, befanden die Richter. Das klingt absurd, wenn man die Arbeit und die Bekanntheit von Peta betrachtet. Mit Aufklärung und plakativen Aktionen erreichen die hochprofessionell agierenden Tierrechtler mehr als die meisten Mitstreiter.