Der Göttinger Transplantationsarzt, der Wartelisten für Spenderorgane manipuliert hatte, wurde freigesprochen. Nach heutigem Recht wäre das nicht mehr möglich.

Stuttgart - Der Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners mag juristisch gerechtfertigt sein: Dem 47jährigen Professor konnte nicht nachgewiesen werden, ob durch seine manipulierten Patientendaten Menschen gestorben sind oder nicht. Zudem waren diese Manipulationen zum Tatzeitpunkt zwar moralisch verwerflich, aber medizinrechtlich strafbar waren sie nicht. Allerdings könnte durch diesen Freispruch die Spendenbereitschaft in Deutschland sinken. Denn bereits die Ermittlungen gegen den Göttinger Arzt und weitere daraus resultierende Skandale in der Transplantationsmedizin haben die Bereitschaft der Menschen, ihre Organe zu spenden, drastisch vermindert und das Vertrauen in das deutsche Vergabesystem erschüttert.

 

Mittlerweile könnte der Göttinger Arzt nicht mehr als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Seit dem Göttinger Skandal hat es mehrere Änderungen in der Vergabepraxis von Organen gegeben. Unter anderem entscheidet heute ein Team und nicht mehr nur ein einzelner Arzt, welcher Patient auf die Warteliste gesetzt wird. Und wer als Mediziner Daten manipuliert oder Falschmeldungen verschickt, muss inzwischen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das soll neues Vertrauen schaffen. Man kann nur hoffen, dass es den Freispruch übersteht.