Ein Mann aus dem Ortenaukreis, der seine drei Jahre alte Tochter im Netz zum Missbrauch angeboten und sich selbst an ihr vergangen hatte, steht nun erneut vor Gericht.

Ein Vater, der seine drei Jahre alte Tochter im Internet zum Missbrauch angeboten und sich selbst an ihr vergangen haben soll, muss erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss an, dass sich eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Offenburg noch einmal mit dem Fall befassen muss.

 

Im ersten Verfahren hatte das Gericht den damals 39-Jährigen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Herstellens kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Aus Sicht des BGH war die Strafzumessung „durchgreifend lückenhaft“. Dabei geht es unter anderem darum, ob die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10 000 Euro möglicherweise strafmildernd zu berücksichtigen ist und inwiefern der Mann trotz eines nicht vollständigen Geständnisses Verantwortung übernommen hat.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses beteuert, dass es ihm leidtue

Nach früheren Angaben von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatten die Ermittler im Juli 2021 einen Tipp bekommen, dass ein Kind über eine Plattform angeboten werde. Der Vater sei daraufhin in Untersuchungshaft gekommen. Fahnder hätten seine Wohnung im Ortenaukreis durchsucht und dabei kinder- sowie jugendpornografische Dateien und weitere Beweismittel sichergestellt.

Der Angeklagte hatte laut einer Gerichtssprecherin während des Prozesses beteuert, dass es ihm leidtue. Seine Verteidigerin hatte den Angaben zufolge eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zur Bewährung beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen habe auf sechs Jahre und drei Monate plädiert.