Ein Mann überfällt ein Paar beim Campen, bedroht sie mit einer Astsäge und vergewaltigt die Frau. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt – doch die Gutachterin hält den Angeklagten im Siegaue-Prozess für voll schuldfähig.

Bonn - Der Angeklagte im Prozess in Bonn um die Vergewaltigung einer Camperin aus dem Raum Freiburg ist nach Ansicht einer Gutachterin voll schuldfähig. Sie habe bei ihrer Untersuchung keine Merkmale für eine verminderte Schuldfähigkeit gefunden, sagte die Psychiaterin nach Angaben eines Sprechers des Bonner Landgerichts am Dienstag. Das Gericht beschäftigt sich seit vergangener Woche in einem Revisionsprozess erneut mit der Tat. Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana war bereits im Oktober 2017 zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf.

 

Der BGH hatte entschieden, dass das Bonner Landgericht der Frage einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nachgehen und ein neues Strafmaß bestimmen muss. Am Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung hegten die obersten deutschen Richter keine Zweifel. Demnach hatte der 32-Jährige ein junges Paar aus der Region Freiburg beim Zelten in der Siegaue bei Bonn überfallen, es mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt.

Der Gerichtssprecher betonte am Dienstag, das Ergebnis des neuen Gutachtens bedeute nicht zwangsläufig, dass es bei der bisherigen Strafhöhe bleibe. „Die Kammer setzt die Strafe völlig neu fest.“ Sie müsse sich im Strafrahmen zwischen fünf und den verhängten elfeinhalb Jahren bewegen. Bei verminderter Schuldfähigkeit wäre der Strafrahmen niedriger anzusetzen. Das Urteil in dem Revisionsprozess wird am 5. Oktober erwartet.