Ein Mann aus Franken soll seine Eltern erschlagen und eingemauert haben. Seine Frau soll ihm beim Vertuschen geholfen haben. Jetzt steht das Paar in Nürnberg vor Gericht.

Nürnberg - Ein Mann soll seine Eltern erschlagen und die Leichen dann mit Hilfe seiner Frau eingemauert haben: Im Doppelmordprozess haben die Angeklagten nun die Aussage verweigert. Über ihre Anwälte ließen der 26-Jährige und seine drei Jahre jüngere Ehefrau vor dem Landgericht Nürnberg am Dienstag erklären, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Giftmord schlug fehl

Die Anklage wirft dem Paar vor, aus Habgier zunächst versucht zu haben, die Mutter des Mannes zu vergiften. Als dies scheiterte, soll der Sohn Mitte Dezember 2017 im bayerischen Schnaittach die im Bett liegende 66-Jährige mit einem Zimmermannshammer erschlagen haben. Danach soll er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer getötet haben.

Die beiden sollen nach einem im Herbst 2017 gemeinsam ausgeheckten Plan laut Anklage vor dem Mord vergeblich versucht haben, die 66 Jahre alte Mutter und den 70 Jahre alten Vater zu vergiften. Treibende Kraft hinter den Taten soll die Ehefrau gewesen sein. Die Mutter soll den Ermittlungen zufolge gegen die Beziehung ihres Sohnes zu der Kinderpflegerin gewesen sein. Außerdem soll diese eifersüchtig auf das enge Verhältnis ihres Freunds zu den Eltern gewesen sein. Die eigentliche Mordtat soll der Sohn allein verübt haben. Anschließend sollen beide Angeklagten zusammen die Spuren der Tat vernichtet haben.

Aufruf im Fernseh-Interview

Der Fall sorgte auch deshalb für großes öffentliches Interesse, weil die beiden die Eltern zwei Wochen nach der Tat als vermisst meldeten, einen Tag später heirateten und später in einem Fernsehinterview um Spenden für eine Suchaktion baten. Kurze Zeit später wurden die in einem Anbau im elterlichen Anwesen eingemauerten Leichen entdeckt.

Am ersten Prozesstag beantragte ein Verteidiger, dass die polizeiliche Videovernehmung der Angeklagten vom Tag ihrer Festnahme am 22. Januar 2018 nicht verwertet werden darf, weil seine Mandantin hierbei keinen Rechtsanwalt habe hinzuziehen können. Diesem Antrag gab die Vorsitzende Richterin nicht statt. Es gebe nach derzeitigem Prozessstand keine Anhaltspunkte für ein Beweiserhebungsverbot.

Für das Verfahren sind bis Ende April 21 Verhandlungstage angesetzt.