Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

„Ich sterbe seit viereinhalb Jahren“, sagt Römer, „wenn ich könnte, wollte ich sofort tot sein.“ Es ist Sommer 2013. Seit 2009 leidet er an der Nervenkrankheit ALS. Er frage nicht nach einem tödlichen Mittel, weil er seinen Arzt nicht in Schwierigkeiten bringen wolle, sagt er. Den Gang in die Schweiz zu einer Sterbehilfeorganisation hat er verworfen. Aber er hat Krämpfe, lebt mit einer Beatmungsmaschine, die er fast den ganzen Tag braucht, um Luft zu bekommen. Beck hat ihm Medikamente gegen die Atemnot und gegen die Angst verschrieben. Peter Römer hat einen Physiotherapeuten, hat ständige Betreuung durch seine Frau und eine Pflegekraft. Beck steht ihm ständig als Ansprechpartner zur Verfügung. Dennoch ist Römer nur noch ein Schatten seiner selbst, ein Häufchen Mensch, das nach über vier Jahren Kampf gegen das langsame Ersticken keinen Sinn mehr in seinem Leben sieht. In einem schier unvorstellbaren Akt der Selbstbeherrschung hat er ein halbes Jahr vor den Filmaufnahmen versucht, sich mit einer alten Pistole in den Kopf zu schießen. Aber die Kraft reichte dann doch nicht aus, die Pistole richtig auf die Stirn zu setzen und er verletzte sich nur unbedeutend.

 

„Ich bin so kraftlos, so schwach, das ist ganz arg schlimm. Ich kann einfach nicht mehr“, sagt er bei klarem Verstand, „ich kann einfach nicht mehr. Wenn ich könnte, würde ich mich die Treppe herunterstürzen.“ Zwei Wochen nach den Aufnahmen stirbt Römer im August 2013 im Schlaf. Mit einem Medikament hat Beck ihn palliativ sediert, wie es im Fachjargon heißt, also in einen wohldosierten und überwachten Narkosezustand versetzt. Würde Beck ihm zum heutigen Stand frühzeitig ein tödliches Medikament überlassen, wäre das strafbar. Er hofft, dass das Bundesverfassungsgericht das Sterbehilfegesetz kippt.

Das Gericht hat die Beschwerden angenommen und sie an Verbände, Ministerien, Kirchen und Interessengemeinschaften zur Stellungnahme weitergereicht. Für Herbst erwarten die Beschwerdeführer eine Antwort aus Karlsruhe.