Die vielfach genutzte Pandemie-Sonderzahlung könnte noch bis Ende des Jahres steuerfrei ausgezahlt werden. Die Bundesregierung und der Bundesrat mit dem Land Baden-Württemberg sind für eine Fristverlängerung. Nun muss der Bundestag entscheiden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die Auszahlungsfrist für eine steuer- und sozialabgabenfreie Coronaprämie könnte erneut ausgeweitet werden – bis 31. Dezember 2021. Dies hat nach Informationen unserer Zeitung der Bundesrat mehrheitlich im Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Zunächst wurde die steuerfreie Auszahlung bis 31. Dezember 2020 ermöglicht; im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde die Frist bis Ende Juni ausgeweitet. Die Abgabenfreiheit soll weiter bis zum Betrag von 1500 Euro gelten.