Michael Beretin, der Ex-Presseschef des Paradise akzeptiert seine Haftstrafe wegen Beihilfe zum Menschenhandel nicht. Sein Anwalt legt Revision ein – und verschiebt damit den Haftantritt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Michael Beretin (52), ehemaliger Pressesprecher und Marketingchef des FKK-Bordells Paradise in Leinfelden-Echterdingen, und sein Anwalt Matthias Sigmund haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Das Gericht hatte Beretin Ende Februar wegen der Beihilfe zu Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Sigmund erklärte auf Anfrage, damit sei noch nicht entschieden, ob er seinem Mandanten dann auch dazu raten werde, die Revision auch wirklich voranzutreiben. Für eine endgültige Entscheidung warte er auf die schriftliche Urteilsbegründung.

 

Das schriftliche Urteil der siebten Kammer des Landgerichts liegt noch nicht vor. Das Gericht hat dafür wegen der langen Verhandlungsdauer 17 Wochen Zeit. Danach müssten Beretin und sein Verteidiger eine Revisionsbegründung innerhalb von vier Wochen nachreichen. Würde es so weit kommen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil auseinandersetzen. Das wäre aber aller Wahrscheinlichkeit nicht vor Herbst der Fall.

Da das Paradise-Urteil nicht rechtskräftig ist, muss Beretin seine Haftstrafe vorerst nicht antreten. Die Urteile gegen alle Angeklagten in dem Mammutprozess, der sich fast über ein Jahr zog, waren nach rechtlichen Verständigungsgesprächen erfolgt, in deren Zug die Beschuldigten die Vorwürfe der Anklage auch einräumten. Im Laufe des Verfahrens hatten alle acht an dem Verfahren beteiligten Anwälte Befangenheitsanträge gegen die Mitglieder der Strafkammer gestellt. Das Oberlandesgericht wies die Anträge ab.

Jürgen Rudloff nimmt Urteil an

Der wegen der gleichen Anklagepunkte zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilte ehemalige Bordellchef Jürgen Rudloff hat das Urteil akzeptiert, ebenso der zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Buchhalter Rudloffs. Beretin hat noch eine weitere Verhandlung vor sich. Gegen eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung durch das Amtsgericht Cannstatt ist er ebenfalls in Berufung gegangen. Die Verhandlung ist für Mai angesetzt.