Stuttgart - Selten dürfte eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Stuttgart mit solcher Spannung erwartet worden sein. Sowohl bei Porsche als auch bei der hiesigen Anklagebehörde wird man genau registrieren, wie die Ermittler das Untreue-Verfahren bezüglich der Vergütung des VW-Betriebsratschefs Bernd Osterloh und eines Dutzends Kollegen beenden. Es liege „in den letzten Zügen“, sagt ein Justizsprecher, „demnächst“ sei mit einem Abschluss zu rechnen, womöglich noch im Juni.
Vieles deutet darauf hin, dass dann Anklage erhoben wird, zumindest gegen einen Teil der Beschuldigten. Im Visier der Staatsanwälte sind zwei frühere Personalvorstände sowie weitere Verantwortliche des Autokonzerns, nicht jedoch Osterloh und andere Empfänger möglicherweise überhöhter Bezüge. Es geht um Beträge von bis zu 750 000 Euro, die er in seinem Spitzenjahr verdiente. In Stuttgart sind die ganz ähnlich gelagerten Ermittlungen zu der Vergütung des einstigen Porsche-Betriebsratschefs Uwe Hück – angeblich bis zu 500 000 Euro – noch in vollem Gange. Die bei den jüngsten Durchsuchungen sichergestellten Beweise wollen erst einmal ausgewertet sein. Doch eine Anklage in Braunschweig könnte darauf hindeuten, dass es auch bei dem Sportwagenbauer so weit kommt. Dort stehen nach Informationen von „Spiegel“ und Stuttgarter Nachrichten sogar Vorstandschef Oliver Blume und zwei Kollegen im Fokus – nicht aber Hück selbst, der beteuert, sein Salär sei „sauber“.
Porsche versicherte wiederholt Gesetzestreue
Dabei glaubte man bei Porsche, alles richtig zu machen bei den Bezügen von Hück und Kollegen. „Die Vergütung der freigestellten Betriebsratsmitglieder entspricht den gesetzlichen Vorgaben“, versicherte ein Unternehmenssprecher bereits im Februar 2018 gegenüber unserer Zeitung und dem SWR. „Dies belegen auch mehrere juristische Gutachten.“ Anlass der Anfrage waren die Turbulenzen um Osterlohs Gehalt in Wolfsburg, die offenbar auch in Stuttgart zur rechtlichen Überprüfung führten. Bereits Ende 2016 hatte der Sportwagenbauer beteuert, alle „relevanten gesetzlichen Vorgaben“ würden eingehalten. Hintergrund der damaligen StZ-Anfrage: Bei den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) waren massive Zweifel an der Vergütung der freigestellten Betriebsräte aufgekommen; die Personaldirektorin hatte die Bezüge daher gekürzt.
Auch bei VW kam es zu einer – vorläufigen – Kürzung von Gehältern. Der Konzern reagierte damit Ende 2017 auf die Untreue-Ermittlungen samt Razzia in der Chefetage und beim Betriebsrat. Osterloh und 14 freigestellte Kollegen wurden damals teils drastisch zurückgestuft, rein vorsorglich, wie es hieß. Der mächtige Chef der Arbeitnehmervertretung fiel zurück auf die höchste Tarifstufe, 96 000 Euro im Jahr, die Boni wurden auf Eis gelegt. „Ich bin mit mir im Reinen“, verkündete Osterloh; er wünsche sich, dass das Thema „zeitnah“ geklärt werde.
Vergleich vor dem Arbeitsgericht
Zumindest arbeitsrechtlich ist es seit diesem Mai geklärt. Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hatten die betroffenen Betriebsräte gegen die Kürzungen geklagt. Nach einem Schiedsverfahren wurde dort nun ein rechtskräftiger Vergleich geschlossen. Ergebnis laut VW: Die Betroffenen erhalten wieder die übertariflichen Bezüge, im Wesentlichen offenbar in der bisherigen Höhe. Zwei ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht hätten die Zahlungen in dem Schiedsverfahren als rechtmäßig eingestuft. Durch den vom Gericht protokollierten Vergleich, lobte die zuständige VW-Vorständin Hiltrud Werner, erhalte man „bestmögliche Rechtssicherheit“.
Manche Betriebsräte hätten laut den Experten sogar etwas mehr verdienen dürfen, bei Osterloh sollen sie hingegen geringe Abstriche gemacht haben. Der Grund liegt in der komplizierten Ermittlung der Betriebsratsbezüge: ihr Salär richtet sich danach, wie weit sie es bei einer normalen Karriere im Konzern gebracht hätten. Osterloh hatte einst die Offerte ausgeschlagen, Personalvorstand zu werden und damit Millionen zu verdienen. Doch diese Argumentation ließen die Experten laut dem „Handelsblatt“ nicht gelten, weil erst noch die Organe des Konzerns hätten zustimmen müssen.
Gehalt des Personalchefs als Maßstab
Als Maßstab akzeptiert hätten sie hingegen, dass er auch das Angebot hatte, Personalchef unterhalb des Vorstands zu werden. Nun hofft man in Wolfsburg, dass die arbeitsrechtliche Einigung auch die Staatsanwälte beeindruckt; derzeit sieht es nicht danach aus.
Unter dem Eindruck des Ärgers bei VW überprüfte auch Porsche die Betriebsratsbezüge. Dabei kam es nach StZ-Informationen zu leichten Korrekturen. Um das Salär von Hück, der gelernter Lackierer ist, hatte es in der Belegschaft immer wieder Spekulationen gegeben; vor allem durch Boni soll es zeitweise mittlere sechsstellige Höhen erreicht haben. Offiziell wurden indes nie Zahlen genannt.
Hück zahlte Steuern für Fahrer nach
Beim Verdacht der Staatsanwaltschaft, es seien „unverhältnismäßig hohe Vergütungen“ gezahlt worden, geht es nicht nur um mögliche Untreue. Es hätte auch steuerliche Relevanz, wenn damit überhöhte Betriebsausgaben abgesetzt worden wären. Auch Hück bekam Ärger mit dem Fiskus, weil er die Nutzung eines Fahrers nicht versteuert hatte. Etliche Tausend Euro hat er inzwischen nachgezahlt – nach dem Motto: „Wenn Fehler passieren, muss man sie korrigieren.“