Mit der Neugestaltung des Esslinger Marktplatzes fallen Anwohnerparkplätze weg. Die Stadt will das kompensieren – aber wie?

Der Esslinger Marktplatz soll schöner werden. Die anvisierte Neugestaltung bedeutet allerdings auch, dass 66 Anwohnerparkplätze wegfallen – keine Kleinigkeit in der City, wo der hohe Parkdruck schon lange für Diskussionen sorgt. Deshalb will die Stadt nun die Bewohnerparkgebiete neu strukturieren und Parkregelungen anpassen.

 

Konkret sollen vor allem Parkgebiete vergrößert und Regelungen vereinheitlicht werden. Denn eine Parkraumuntersuchung im Oktober 2023 hat laut Stadtverwaltung ergeben, dass die verschiedenen und uneinheitlichen Parkregelungen den Parksuchverkehr erhöhen und zu einer ungleichmäßigen Belegung der Stellplätze in der City führen. Zudem seien die kleinteiligen Parkzonen eine Herausforderung.

Größere neue Bewohnerparkgebiete in Esslinger City geplant

Deshalb will man künftig mehrere der bisherigen Parkzonen zu größeren Parkgebieten zusammenfassen. So sind zwei große neue Bewohnerparkgebiete geplant. Das künftige Gebiet T besteht aus den bisherigen Parkgebieten D und M sowie einem Teil des bisherigen Gebiets E. Im künftigen Gebiet P sollen die bisherigen Bewohnerparkgebiete B, R, F, S sowie ein Teil des bisherigen Gebiets E zusammengefasst werden. Die bisherigen Parkgebiete A und C hingegen bleiben unverändert bestehen.

Grundlage für die Neustrukturierung waren unter anderem die Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis Parken, der in Esslingen bei großen Veränderungen beim Parken im öffentlichen Verkehrsraum anlassbezogen einberufen wird. In diesem Gremium versammeln sich unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerausschusses Innenstadt, des Wochenmarktvereins, des City-Managements, des Handels und der Gastronomie, der Polizei, der Gemeinderatsfraktionen sowie aller relevanten Ämter der Stadtverwaltung.

Stadt Esslingen hofft auf gleichmäßigere Auslastung der Parkplätze

Von der Zusammenlegung der bisherigen Parkzonen zu größeren Bewohnerparkgebieten verspricht man sich eine gleichmäßigere Belegung der Stellplätze, die bislang recht unterschiedlich ausgelastet seien, heißt es aus dem Rathaus. Dadurch werde es einfacher, einen freien Parkplatz zu finden – zumal die Anzahl der Bewohnerparkausweise durch die Gebührenerhöhung zurückgegangen sei, was sich ebenfalls positiv auf die Quote auswirke.

Der Esslinger Marktplatz soll künftig weitgehend autofrei werden. Foto: Roberto Bulgrin

Zusätzlich sollen auch die Parkregelungen künftig weniger kleinteilig sein. Bislang gebe es teils innerhalb eines Straßenzuges unterschiedliche Parkregelungen, so die Verwaltung – etwa unterschiedliche Uhrzeiten für Kurzzeitparken je Straßenseite. Das wolle man nun einheitlicher gestalten. Außerdem werden die derzeit in der Abt-Fulrad-Straße vorhandenen Schwerbehindertenparkstände in die Agnespromenade verlegt. Die dort bereits vorhandenen Kurzzeitparkplätze bleiben aber weiterhin bestehen.

Änderungen bei Tiefgarage Kleiner Markt in Esslingen

Die Tiefgarage Kleiner Markt soll künftig anders bewirtschaftet werden. Die Tiefgarage, in der sich 73 Bewohnerparkplätze sowie einige Sonderparkplätze für Menschen mit Schwerbehinderung, Carsharing oder Ähnliches befinden, gehört der Stadt Esslingen. Künftig sollen Stellplätze in der Tiefgarage vermietet werden. Die Stadträte im Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz beauftragten am 16. Juli die Verwaltung damit, ein Konzept zu erstellen. In den kommenden Wochen will die Verwaltung nach Rathausangaben erarbeiten, „wie genau die beschlossene privatrechtliche Vermietung aussehen könnte“.

Die Stadt will die Umstellung auf die neuen Bewohnerparkzonen nun vorbereiten. Schließlich müssen Parkscheinautomaten beschafft, Beschilderungen geändert und neue Bewohnerparkausweise ausgestellt werden – man rechnet mit Kosten von rund 73 000 Euro. Im Esslinger Rathaus geht man davon aus, dass die Umstellung im ersten Halbjahr 2026 erfolgen kann – sofern der neue Doppelhaushalt 2026/2027 samt des Vorhabens genehmigt werde.

Bisherige Parkzonen in der Esslinger City werden zu größeren Bewohnerparkgebieten zusammengefasst. Foto: Stadt Esslingen/Locke

Das einst geplante ganz neue Bewohnerparkgebiet G in der östlichen Innenstadt wird jedoch vorerst nicht kommen. Im vergangenen Jahr hatte die Stadtverwaltung ein Konzept für eine solche Parkzone für Anwohner vorgestellt, war damit jedoch auf harsche Kritik der Stadträte gestoßen, die den Plan als vage und unausgegoren bezeichneten. „Die Einführung des Bewohnerparkgebiets G wird eventuell in einigen Jahren erneut geprüft. In nächster Zeit ist die Einführung des Gebiets G nicht vorgesehen“, sagt Brigitte Länge, Leiterin des Esslinger Ordnungsamtes.

Korrektur: In einer früheren Fassung des Textes hieß es fälschlicherweise zur Tiefgarage Kleiner Markt, dass dieser vorerst genauso weiter bewirtschaftet werden wie bislang. Tatsächlich sollen Stellplätze in der Tiefgarage künftig vermietet werden. Die Stadträte im Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz beauftragten am 16. Juli die Verwaltung damit, ein Konzept zu erstellen. In den kommenden Wochen will die Verwaltung nach Rathausangaben erarbeiten, „wie genau die beschlossene privatrechtliche Vermietung aussehen könnte“.

Voraussetzungen für das Bewohnerparken

Parkzonen
Bewohnerparkgebiete dürfen laut Stadtverwaltung eingerichtet werden, wenn neben einem Mangel an privaten Stellplätzen auch ein allgemeiner Parkdruck besteht. In einem solchen Gebiet ist es möglich, Anwohner bei der Parkplatzsuche durch explizit für sie vorgesehene Stellplätze zu bevorrechtigen. Eine Garantie für einen freien Parkplatz ist damit jedoch nicht verbunden, es wird lediglich die Wahrscheinlichkeit erhöht, einen solchen zu finden.

Berechtigung
Einen Bewohnerparkausweis können nur Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Parkgebiet haben, dort tatsächlich wohnen und denen keine eigene Garage und kein eigener Stellplatz zur Verfügung steht. Der Bewohnerparkausweis kostet in Esslingen 150 Euro im Jahr und berechtigt dazu, einen Parkplatz in dem entsprechenden Gebiet zu nutzen.