Ein Bürger hat Einspruch gegen die Regelung rings um die Goethe- und die Agnes-Miegel-Straße erhoben – ohne Erfolg. Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht im Stuttgart verhandelt.

Leonberg - Wo es Knöllchen gibt, da gibt es auch wütende Autofahrer. Doch nur selten endet der Ärger um Parkkontrollen gleich im Gerichtssaal. Im Fall des Quartiers Goethe-, Annette-Kolb-, Herder- und Agnes-Miegel-Straße ist es tatsächlich so weit gekommen. Allerdings geht es nicht um ein einzelnes Knöllchen, sondern um das komplette System, das in dem Stadtviertel angewandt wird. Dagegen hat eine Privatperson aus Leonberg Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Fall wird heute, Mittwoch, verhandelt.

 

In dem genannten Quartier ist das Parken seit einiger Zeit nur noch eingeschränkt erlaubt: Fremde dürfen mit Parkscheibe maximal zwei Stunden dort stehen, Anwohner können für 100 Euro im Jahr ein Ticket erwerben, mit dem sie den ganzen Tag über parken dürfen. Mit diesem System allerdings zeigte sich ein Leonberger Bürger überhaupt nicht einverstanden und legte bei der Stadt Widerspruch ein.

Er oder sie „wollte von der Parkscheibenregelung befreit werden“, berichtet Karin Kießling-Emhardt von der Stadtverwaltung. Das kam für die Stadt nicht infrage, zumal die betreffende Person gar nicht in dem Quartier wohnt. Gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt legte die Person Widerspruch beim Regierungspräsidium ein – ohne Erfolg. „Nun wurde Klage beim Verwaltungsgericht gegen die zugrunde liegende verkehrsrechtliche Anordnung erhoben“, so Karin Kießling-Emhardt.

Eine lange Vorgeschichte

Die Regelung rings um die Goethe-Straße hat eine lange Vorgeschichte. Immer wieder gab es Beschwerden von Anwohnern, weil das Wohngebiet regelmäßig von Außenstehenden zugeparkt wurde und für die eigentlichen Bewohner zum Teil keine einzige Lücke mehr frei war. Auch Einfahrten wurden regelmäßig zugestellt.

Im Mai 2017 reagierte die Stadtverwaltung auf die Problematik und schränkte das Parken dort ein. Es handelt sich allerdings um kein reines Anwohnerparken, wie Karin Kießling-Emhardt erklärt. „In Leonberg gibt es kein Anwohnerparken“, sagt sie. „Vielmehr gibt es, historisch gewachsen, in verschiedenen Bereichen aufgrund des hohen Parkdrucks Parkscheibenregelungen, von denen unter anderem Bewohner oder auch Gewerbetreibende beziehungsweise Berufstätige auf Antrag ausgenommen werden.“ Ein Beispiel dafür ist das Umfeld des Leo-Centers.

Hohe Gebühren in Leonberg

Günstig sind die Gebühren in Leonberg nicht, zumindest im Vergleich mit größeren Städten im Umfeld. Mit den 100 Euro liegt Leonberg zum Beispiel weit über den Kreisstädten Ludwigsburg und Böblingen. Die Gebührenhöhe errechnet sich einerseits aus dem Verwaltungsaufwand, andererseits aus dem „wirtschaftlichen Vorteil für den Antragsteller“, erklärt Kießling-Emhardt. Der Gemeinderat hatte auf dieser Basis einst eine einheitliche Gebühr in Höhe von 100 Euro jährlich festgelegt.

„Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung von der Parkscheibenregelung liegt damit zum Beispiel weit unter dem Monatstarif des Parkhauses Bahnhof und des Parkhauses Altstadt“, sagt die Sprecherin. Dort kosten 30 Tage 80 Euro.

Heute wird es allerdings erst einmal darum gehen, ob die Parkscheibenregelung überhaupt rechtens ist. Drei Richter und zwei Schöffen am Verwaltungsgericht werden darüber entscheiden.

Kosten im Vergleich

Stuttgart
In der Landeshauptstadt kosten Anwohnerparkausweise wie in vielen anderen Großstädten um die 30 Euro im Jahr.

Ludwigsburg
Ludwigsburger zahlen für einen Parkausweis 30 Euro pro Jahr. Für Gäste und Besucher gibt es beim Bürgerbüro Besucherparkkarten – im Sechser-Block für jeweils acht Euro. Diese sind dann für einen Tag gültig.

Böblingen
In der Regel kostet das Anwohnerparken in Böblingen 30 Euro, in einem sehr kleinen Bereich nur 25 Euro. Für Mitarbeiter sozialer Dienste gibt es gesonderte Regelungen.