Die Stellplatzwächter werden von Einzelhändlern zunehmend als Ordnungshüter gebucht.

Leonberg - Der Ausflug ins Schwimmbad, der Einkauf im Supermarkt, der Besuch im Krankenhaus – Kunden und Besucher wollen diese Ziele zumeist mit dem Auto zu erreichen. Damit einher geht die Suche nach einem Stellplatz direkt vor Ort. Viele Einzelhändler, Krankenhäuser und Immobilieneigentümer bieten Flächen an. „Aufgrund von generellem Parkraummangel wird dieser jedoch auch von denjenigen genutzt, die gar nicht vorhaben Schwimmbad, Krankenhaus oder Supermarkt zu besuchen“, schreibt die Firma Fair Parken GmbH auf ihrer Homepage.

 

„Als erfahrener und bundesweiter Anbieter für Parkraumüberwachung mit starken regionalen Strukturen kennen wir die Problematik. Und die passenden Lösungen. Wir sorgen dafür, dass Fremdparken verhindert und ein entspanntes Parkerlebnis für Kunden, Besucher oder Patienten jederzeit gewährleistet wird.“

Der Automobilist akzeptiert Einstellbedingungen

Im Grunde basiert diese von der Düsseldorfer Firma angebotene Parküberwachung auf demselben vertraglichen Verhältnis, das greift, wenn man sein Fahrzeug in einem Parkhaus ohne Schranke wie am Leonberger Bahnhof abstellt: Mit der Benutzung der ausgewiesenen Parkflächen schließt der Automobilist einen privaten Vertrag und akzeptiert damit auch die Einstellbedingungen. Juristen bezeichnen dies als sogenannten faktischen Vertrag.

Voraussetzung für dessen Zustandekommen: Die Schilder müssen gut sichtbar und leicht leserlich angebracht sein, denn die Nutzung eines Supermarkt-Parkplatzes ist in der Regel kostenfrei. Wer dann im Parkhaus keinen Parkschein löst oder bei Rewe oder dm keine Parkscheibe sichtbar auslegt, verletzt den geschlossenen privatrechtlichen Vertrag und kann dafür belangt werden.

Daraus ergibt sich für die Überwachungsfirmen das Recht, die Halterdaten der betreffenden Autos beim Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrbundesamtes abzufragen – und dies trotz verschärfter europäischer Datenschutzrichtlinien.

Bei Missachtung ist die Strafe hoch

Aus dem Zentralen Fahrzeugregister können auch an private Empfänger – , Bürger und Unternehmen – einfache Registerauskünfte nach Paragraf 39 Absatz 1 StVG oder erweiterte Registerauskünfte nach Absatz 2 erteilt werden. Die Anfragen sind formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt zu senden, steht auf der Homepage der Behörde. Dabei fallen Gebühren je Halter von 5,10 Euro oder vier Euro bei teilautomatisierten Abfragen an. Die Parkraumüberwachung ist der Statistik zufolge ein Geschäftszweig, der kontinuierlich wächst: Das zeigt beispielsweise die Entwicklung der Halterabfragen beim Kraftfahrtbundesamt, wo auch die ganzen Anfragen der privaten Überwachungsfirmen eingehen. 2010 waren es rund 53 000 Halterauskünfte. In den Folgejahren nahmen sie immer mehr zu – auf rund 260 000 im Jahr 2017.

Wer also vergisst, seine Parkscheibe zu aktivieren oder die erlaubte Zeit überschreitet, muss mit einer Sanktion von Fair Parken, Park & Control und Co. rechnen. Es passiert aber auch, dass man gar keinen Zettel an der Windschutzscheibe hatte und direkt eine Zahlungsaufforderung von den Parkkontrolleuren oder sogar einem Inkassounternehmen bekommt. Oft ist die Gesamtsumme dabei bereits durch Mahn- und Verzugskosten deutlich erhöht.

Auch hier heißt es für die Verbraucher, genau hinzuschauen: Mahn- und Verzugskosten müssen nicht bezahlt werden, wenn der Autofahrer keine Kenntnis der Ursprungsforderung hatte, raten Verbraucherschützer und Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es ratsam, Hinweisschild und Gegebenheiten zu fotografieren, um später belegen zu können, dass die Schrift auf einem Schild zu klein war.