Mehr als neun Millionen Euro hat die Stadt inzwischen auf dem Konto – das Geld ist zweckgebunden für die Schaffung neuer Parkplätze. Aber es fehlen geeignete Projekte.

Reporter: Alexander Müller (ale)

Bereits seit 2011 gibt es das Parkraummanagement in der Landeshauptstadt. Den Anfang machte damals der Stuttgarter Westen. Der dicht besiedelte Innenstadtbereich litt am meisten unter der Stellplatznot. Ziel der im Volksmund Anwohnerparken genannten Regelung ist es, Pendler und ortsfremde Besucher, die bislang kostenlos ihr Auto in dem festgelegten Gebiet abgestellt haben, zu vertreiben. So soll der Parkdruck für die Anwohner gemildert werden. Der Stuttgarter Gemeinderat stimmte der damals neuartigen Regelung nur unter der klaren Vorgabe zu, dass der Erlös zweckgebunden für die Schaffung neuer Parkflächen genutzt werden soll. Doch das gestaltet sich offenbar mehr als schwierig. Bislang wurden lediglich drei Parkhäuser finanziert. Derzeit liegen daher mehr als neun Millionen Euro ungenutzt auf dem Konto.

 

Parkraummanagement in immer mehr Gebieten

Die Bereiche für das Parkraummanagement werden dabei konsequent ausgebaut. In den vergangenen knapp 15 Jahren wurde die Regelung vom Gemeinderat in sieben Stufen in weiteren Gebieten auf den Weg gebracht. Neben den Innenstadtbezirken auch in Gebieten in Vaihingen im Jahr 2021 und nochmals erweitert 2025, Untertürkheim (2021), Degerloch (2021), im Espan in Bad Cannstatt (2025), Gaisburg (2025) und im Schlachthofviertel in Stuttgart-Ost (2025) – Tendenz weiter steigend. Denn die Verwaltung hat bereits 14 weitere Wohnquartiere und Stadtteile auf der Agenda, die bei der nächsten Umsetzungstranche im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt werden sollen. Unter anderem tauchen auf der Liste dabei Stuttgart-Nord, Vaihingen, Plieningen, Birkach und Untertürkheim auf.

Seit Jahren werden die Bereiche für das Anwohnerparken in Stuttgart erweitert. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Stadt: Mehr als neun Millionen Euro auf dem Konto

Inzwischen hat die Stadt stolze 9,4 Millionen Euro angesammelt. Zum einen aus den Einnahmen für die Ausweise der Anwohner, zum anderen aus den Gebühren an den Parkscheinautomaten. Diese zweckgebundene „Parkraumrücklage“ stammt ausnahmslos aus dem Anwohnerparken im Stuttgarter Westen, die Erlöse aus den anderen Geltungsbereichen fließen in den normalen, städtischen Haushalt. „Wir können aber Garagen in ganz Stuttgart bauen, dafür gibt es keine Beschränkung“, betont Mutz. Doch anstatt großer Freude über ein gut gefülltes Konto in Zeiten des Sparzwangs angesichts rückläufiger Steuereinnahmen, herrscht bei der Stadtverwaltung eher Frust. „Wir würden das Geld liebend gerne ausgeben“, betont Jürgen Mutz, der Leiter des Tiefbauamts. Das Problem: „Wir haben aber leider keine geeigneten Projekte“. Bislang konnten lediglich drei Parkhäuser finanziert werden. Das Parkhaus am Friedrich-Eugen-Gymnasium im Jahr 2023 mit 66 Stellplätzen sowie die Garage am Kursaal in Bad Cannstatt (72 Plätze) und die Tiefgarage im Rossbollengässle (66) im Stuttgarter Westen.

Auf dem Dach der Tiefgarage liegt nicht nur ein Rössle, sondern gibt es eine Grünfläche und Spielmöglichkeiten. Foto: Alexander Müller

Weitere Projekte? Fehlanzeige. Das letzte Vorhaben im Rahmen einer Schulsanierung im Stuttgarter Osten wurde aufgrund der erwartbaren Belastung für den Unterricht und der hohen Kosten letztendlich verworfen. Neue seien – Stand jetzt – in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Damit die eingenommenen Millionen nicht auf der Bank „versauern“, hat der Gemeinderat im Jahr 2023 beschlossen, dass diese zum Teil uch für die Sanierung bereits bestehender Einrichtungen genutzt werden können. So „erhält die Parkgarage unter der Volkshochschule am Rotebühlplatz eine neue Betriebstechnik“, sagt Mutz.

Für Stuttgarter Verhältnisse günstige Parkgebühren

Trotz der schwierigen Suche nach geeigneten Standorten will sich der Leiter des Tiefbauamts nicht entmutigen lassen. Zu wichtig ist aus seiner Sicht das Vorhaben für die Landeshauptstadt. Zum einen könne man so dem zunehmendem Wunsch entsprechen, mehr und mehr Straßenraum als Freifläche für andere Nutzungen zur Verfügung zu stellen, nachkommen. Zum anderen dringend benötigter Parkraum für die Anwohner generiert werden. „Ziel ist es aber nicht, mehrstöckige Parkhäuser im Westen hochzuziehen, sondern die Stellplätze sinnvoll in den Bestand zu integrieren“, betont Mutz. Die Stadt fungiert dabei selbst als Bauherr. Möglich ist aber auch, sich bei Investoren einzukaufen. „Wir bezahlen dann die Baukosten für einen Teil der Garage, dessen Stellplätze wir dann eigenständig verwalten.“ Das kommt auch den Mietern zu Gute. Der Preis für einen Parkplatz liegt mit 85 Euro pro Monat deutlich unter dem innerstädtischen Durchschnitt.

Baukosten von 60 000 Euro pro Stellplatz

Dass mit den Einnahmen nicht alle Probleme im Straßenraum in Stuttgart gelöst werden können, liegt auf der Hand. „Es ist vielmehr ein Tropfen auf den heißen Stein“, weiß Mutz, – „aber ein wichtiger“. Das liege auf der einen Seiten an den hohen Kosten für den Bau einer Garage. Im Schnitt liegen diese immerhin bei 60000 Euro pro Stellplatz. Auf der anderen Seite an den steigenden Betriebskosten, unter anderem durch das Einsammeln der Münzen und die Instandhaltunsarbeiten. Mutz würde daher liebend gerne, die vorgeschriebenen Parkscheinautomaten abschaffen und durch Handy- oder Karten-Bezahlung ersetzen. „Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass dies nach wie vor auch mit Bargeld möglich sein muss“. Dennoch verfügt die Stadt über genügend Rücklagen, neue Parkmöglichkeiten schaffen zu können – wenn es denn geeignete Projekte gäbe.

Städte und Gebühren

Stuttgart
Die Verwaltungsgebühr in Stuttgart für den Bewohnerparkausweis beträgt seit ihrer Einführung vor 14 Jahren 30,70 Euro im Jahr. Erhöhungen sind für 2027 auf 55 Euro und 2030 auf 75 Euro vorgesehen. Er berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Anwohnerparkgebiet, indem Antragssteller mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Neuregelung
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Juli 2024 haben die Kommunen mehr Spielraum bei der Einführung und Gebührenfestlegung. Vorher musste ein besonderer Parkdruck nachgewiesen werden. Das war für die Stadt mit großem Aufwand verbunden, mussten doch parkende Autos und Stellplätze gezählt werden. Nun reicht bereits ein drohender Parkraummangel zur Einführung.

Andere Städte
Während Städte wie Berlin mit 20 Euro deutlich unter der bisherigen Preisobergrenze von 30,70 Euro bleiben, muss man laut ADAC in anderen Kommunen deutlich mehr berappen: So verlangen Ulm, Oldenburg, Trier und Kaiserslautern 200 Euro. In Köln muss man zwischen 100 und 200 Euro, in Tübingen 240 Euro, in Münster 260 Euro und in Bonn gar 360 Euro pro Jahr bezahlen.