Parkplatz-Situation in Stuttgart-Ost Kein Parkplatz am Bubenbad und in Gaisburg
Anwohner in Gebieten ohne Parkraummanagement leiden unter den vielen Parkplatz-Suchenden in ihren Stadtteilen.
Anwohner in Gebieten ohne Parkraummanagement leiden unter den vielen Parkplatz-Suchenden in ihren Stadtteilen.
S-Ost - Im vergangenen Dezember wurde in Stuttgart-Ost das Parkraummanagement (PRM) deutlich ausgeweitet. In Wohngebieten rund um die Hack- und die Schwarenbergstraße atmen die Anwohner seither auf. Sie finden leichter einen Parkplatz. Am Bubenbad, oberhalb von Gablenberg und in Teilen von Gaisburg sind Parkplätze seitdem aber Mangelware. Dort benötigt man noch keinen grünen Anwohnerparkausweis, um sein Fahrzeug kostenlos abzustellen. Obwohl man teilweise das Gefühl hat, durch ein Industriegebiet zu fahren, machen sich nicht nur Auto- und Transporter-Vermietungen sowie Besitzer von Wohnmobilen diesen Umstand zunutze. Ganz nach dem Motto des Handels- und Gewerbevereins Stuttgart-Ost „Warum zur Stadt, wenn es der Osten hat“ stellen auch Pendler ihre Wagen in der Nähe der Stadtbahnhaltestellen ab und steigen auf den öffentlichen Personennahverkehr um, egal ob oben am Bubenbad oder an der Welzheimer Straße in Gaisburg. „Überall stehen Autos mit Doppelkennzeichen“, beschwert sich unter anderem Alissa Ege, die in dem Gebiet wohnt. Sie schlägt vor, das Parkraummanagement zügig bis zur Geroksruhe, also bis an den Waldrand, auszuweiten. Ähnlich äußern sich auch Anwohner an der Schurwaldstraße in Gaisburg. Sie haben deswegen schon mehrere Gelbe Karten an die Stadt geschickt und verlangen eine rasche PRM-Ausweitung auf ganz Gaisburg.
Doch warum wurden im vergangenen Dezember im Osten einige Wohngegenden eigentlich ausgeklammert? „Die Einführung eines Parkraummanagements mit gleichzeitiger Bewohnerparkregelung hängt von verschiedenen Faktoren ab“, sagt Stadtsprecher Martin Thronberens. Eines der wichtigsten Kriterien sei das Vorhandensein eines nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen „erheblichen Parkdrucks“ in den jeweiligen Gebieten. „Das bedeutet, dass die Parkraumauslastung bei mindestens 100 Prozent liegt.“ Auch die Bereiche rund um das Bubenbad und entlang der Albert-Schäffle-Straße seien Teil der Voruntersuchungen für das Anwohnerparken im Stuttgarter Osten gewesen. Dort war „die notwendige Parkraumauslastung von 100 Prozent zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllt“.
Wie schon in Bad Cannstatt – dort wurden die Zonengrenzen nachträglich angepasst und das Parkhaus Mühlgrün in die Parkraumregelung mit aufgenommen – kann auch im Stuttgarter Osten nachgebessert werden. „Nach Einführung einer jeden Umsetzungsstufe bedarf es nach einer bestimmten Zeit einer sogenannten Wirkungskontrolle“, sagt Martin Thronberens. „Mit jedem neu in Betrieb genommenen Gebiet können Verdrängungseffekte in benachbarten, nicht-bewirtschafteten Gebieten beobachtet werden.“ Zwei dieser zur Untersuchung in Auftrag gegebenen Verdrängungsgebiete umschließen Gablenberg vom Schmalzmarkt über die Planckstraße bis zur Pischekstraße sowie Gaisburg. „Sollten die Auslastungszahlen in den Randgebieten ein Parkraummanagement zulassen, werden die entsprechenden Gebiete als mögliche Erweiterungen vorgeschlagen.“ Die Untersuchungen zur Wirkungskontrolle der Teilgebiete O3 bis O6 – so lauten die vier Parkzonen, die sich von der Villa Berg über Gaisburg und Gablenberg bis zur Uhlandshöhe erstrecken – seien im Juni 2019 an ein Ingenieurbüro vergeben worden. Auch Verdrängungen würden berücksichtigt. „Erste Untersuchungsergebnisse werden gegen Ende des Jahres erwartet“, so der Stadtsprecher. „Nach Einschätzung der Verkehrsüberwachung hat sich die Parksituation tagsüber in allen bewirtschafteten Gebieten des Ostens verbessert, in den angrenzenden Gebieten ohne Bewirtschaftung findet eine gewisse Verlagerung von Wohnmobilen und Wohnwagen statt.“
Gegen das Abstellen von solchen Fahrzeugen habe die Stadt keine rechtliche Handhabe, wenn sie ordnungsgemäß, sprich mit gültiger HU-, Umwelt- und Zulassungsplakette zum Straßenverkehr zugelassen sind und entsprechend den allgemeinen Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. „Anhänger und Wohnwagen dürfen höchstens 14 Tage unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Nur in reinen und allgemeinen Wohngebieten gibt es Einschränkungen, dort dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nachts nicht regelmäßig geparkt werden“, sagt Thronberens.