Die Stadt Stuttgart will die Pflicht zum Bau von Stellplätzen aufweichen – in der Hoffnung, dass dann schneller neue Wohnungen gebaut werden können. Doch auch Parkplätze sind vielerorts knapp. Ein Zielkonflikt, der zu Widerstand führt. Der Bürgerverein Fasanenhof rührt nun zum Einspruch auf.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Fasanenhof - Angelika Lehrer befürchtet einen Parkkollaps auf dem Fasanenhof. Sie ist Mitglied im Bürgerverein und verschickt regelmäßig den offiziellen Newsletter. Manchmal nimmt sie darin Stellung zu Themen, die ihr wichtig sind – so auch in einer aktuellen Rundmail. Dort macht Lehrer auf die geplante neue Stellplatzverordnung aufmerksam. Die Stadträte haben kurz vor Weihnachten den Auslegungsbeschluss gefasst. Das bedeutet, dass der Entwurf nun öffentlich gemacht wird und die Bürger einen Monat lang die Möglichkeit haben, sich dazu zu äußern. Die Frist beginnt heute.

 

Was genau sieht die neue Stellplatzverordnung vor?

Die Stadtverwaltung möchte die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum fördern. Bisher sind Bauunternehmen dazu verpflichtet, pro Wohnung einen Stellplatz zu schaffen. Doch das treibt nach Angaben der Wohnungswirtschaft die Baukosten unangemessen in die Höhe. Zudem hätten Baugenossenschaften darauf hingewiesen, dass vor allem beim sozialen Mietwohnungsbau die Menschen oft keinen Stellplatz brauchen würden. So steht es in der Beschlussvorlage. Laut Paragraf 74 der Landesbauordnung können die Gemeinden die Verpflichtung zum Stellplatzbau lockern – und genau das soll nun stadtweit geschehen.

Unter welchen Bedingungen dürfen weniger Stellplätze gebaut werden?

Die Lockerung der Stellplatzverpflichtung wird an Kriterien geknüpft. Dabei geht es zum einen um die Nähe zu Bus und Bahn. Bei einer sehr günstigen ÖPNV-Anbindung wäre eine Reduzierung der Stellplatzverpflichtung auf 0,3 Parkplätze pro Wohnung möglich. Der gleiche Faktor soll grundsätzlich möglich sein, wenn es um sozialen Mietwohnungsbau geht. Beide Vorgaben könnten kumulativ angewendet werden, sodass bei Projekten des öffentlich geförderten Sozialmietwohnungsbaus mit optimaler ÖPNV-Anbindung keine Verpflichtung mehr zum Nachweis von Stellplätzen bestehen würde.

Worin besteht das Problem für die Menschen auf dem Fasanenhof?

Der Bürgerverein befürchtet, dass die neue Stellplatzverordnung auch bei den Neubauprojekten im Stadtteil angewendet werden könnte. Verschiedene Baugenossenschaften wollen rund um den Ehrlichweg neue Mehrfamilienhäuser errichten. Auf dem Gelände der katholischen Kirchengemeinde am Delpweg wird es Veränderungen geben. Und die Industriebau AG hat mehrere Grundstücke im Gebiet Eichwiesen gekauft. Dort sind nach Informationen des Bürgervereins mehr als 250 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und ein Pflegeheim mit 90 Plätzen geplant.

Wie ist die derzeitige Parksituation im Stadtteil?

Fakt ist, dass Parkplätze auf dem Fasanenhof ohnehin schon Mangelware sind. Und die Situation könnte noch schlimmer werden, wenn Ende 2021 die Stadtbahnlinie U 6 bis zum Flughafen fährt. Die Verwaltung arbeitet an einem Parkraummanagement für den Stadtteil. Dieses wird aber nicht vor 2022 greifen. Die Tatsache, dass just in dieser Situation die Pflicht zum Bau von Stellplätzen gelockert werden soll, empfinden viele Menschen auf dem Fasanenhof als Affront. „Jeder Bewohner der Stadt Stuttgart, der auf den öffentlichen Straßenraum als Stellplatz für sein Kfz angewiesen ist, und in dessen Quartier Neubauten entstehen sollen, ist davon betroffen. Ich befürchte, gerade auf dem Fasanenhof, bei dem keinerlei Ausweichmöglichkeiten bestehen und wo daher alle Bewohner in einem Boot sitzen, wird diese Satzung zum Parkkollaps führen“, schreibt Lehrer. Der Bürgerverein ruft dazu auf, der Stadt die Meinung zu geigen: „Machen Sie mit, zeigen Sie sich solidarisch und schreiben Sie der Stadt Stuttgart. Je mehr, umso besser. Jedes Familienmitglied – auch Kinder – darf und sollte seine Stellungnahme abgeben.“

Wo und wie können Bürger ihre Meinung sagen?

Der Satzungsentwurf liegt bis einschließlich 17. Februar im Amt für Stadtplanung aus, Eberhardtstraße 10. Dort bekommt man auch weitere Informationen. Er kann auch online unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden. Stellungnahmen können sowohl beim Amt als auch im Internet abgegeben werden.